Tag des Grundgesetzes: Frühe Beteiligung von Kindern und Jugendlichen schärft ihren Sinn fürs Gemeinwohl – Mitwirkungsmöglichkeiten in Brandenburg rar gesät

Aus Anlass des „Tags des Grundgesetzes“ fordert PETRA BUDKE, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Brandenburg, die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und das Wahlalter ab 16 Jahren: „Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Das fordern wir Bündnisgrüne schon lange, und wir werden uns auch im anstehenden Bundestagswahlkampf wieder dafür einsetzen, genauso wie für das Wahlrecht ab 16 Jahren. Denn Kinder sind keine Objekte. Nachdem die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention bereits vor 25 Jahren im April 1992 ratifiziert hat, ist es Zeit, sie endlich auch in innerdeutsches Recht zu überführen. In einer generationengerechten Gesellschaft muss es Kindern und Jugendlichen möglich sein, ihre Interessen auch selbstständig vertreten zu können. Frühe Beteiligung schärft den Sinn fürs Gemeinwohl, stärkt Zusammenhalt und Generationendialog, fördert Integration und Gerechtigkeit.“

22.05.17 –

Aus Anlass des „Tags des Grundgesetzes“ fordert PETRA BUDKE, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Brandenburg, die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und das Wahlalter ab 16 Jahren:

„Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Das fordern wir Bündnisgrüne schon lange, und wir werden uns auch im anstehenden Bundestagswahlkampf wieder dafür einsetzen, genauso wie für das Wahlrecht ab 16 Jahren. Denn Kinder sind keine Objekte. Nachdem die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention bereits vor 25 Jahren im April 1992 ratifiziert hat, ist es Zeit, sie endlich auch in innerdeutsches Recht zu überführen. In einer generationengerechten Gesellschaft muss es Kindern und Jugendlichen möglich sein, ihre Interessen auch selbstständig vertreten zu können. Frühe Beteiligung schärft den Sinn fürs Gemeinwohl, stärkt Zusammenhalt und Generationendialog, fördert Integration und Gerechtigkeit.“

PETRA BUDKE äußert weiter, es sei ein richtiger Schritt, dass sich die Landesregierung nach dem gemeinsamen Antrag von SPD, Linken und Bündnisgrünen nun im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen wolle. Das aber werde nicht einfach sein, solange die CDU dem Thema ablehnend gegenüberstünde. BUDKE betont, dass auch die Kommunen Kinder und Jugendliche stärker in Abstimmungsprozesse einbinden sollten:

„Doch denkt die rot-rote Landesregierung zu kurz, wenn sie meint, es sei allein mit der Festschreibung von Kinderrechten ins Grundgesetzt getan. Auch auf der Landesebene besteht Handlungsbedarf. Kinder und Jugendliche wissen sehr genau, wie ihre Welt aussehen soll, sie können und wollen mitbestimmen. Demokratische Entscheidungen – egal ob in Kita, Schule, Jugendeinrichtung oder Wohnviertel – in die Kinder und Jugendliche eingebunden sind, haben eine breitere Akzeptanz und werden unter Beteiligung der Betroffenen in der Regel qualitativ besser. Kinder und Jugendliche werden als Expertinnen und Experten in eigener Sache ernst genommen, werden in ihrer Persönlichkeit gestärkt und entwickeln sich zu aktiven Bürgerinnen und Bürgern. Die positiven Beteiligungsmöglichkeiten im Alltag sind Faktoren, die Eigeninitiative und Verantwortungsübernahme fördern.

Mitwirkungsmöglichkeiten und Beteiligungsangebote sind jedoch in Brandenburg oft rar gesät. Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen deshalb die Verpflichtung zur Beteiligung in der Kommunalverfassung verankern, damit Kinder und Jugendliche altersgerecht an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen."

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