Keine Dienstleistungsrichtlinie auf Kosten des europäischen Sozialmodells

Das Europäische Parlament steht in den nächsten Tagen vor der Aufgabe, den neoliberalen Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zur Dienstleistungsfreiheit zu stoppen. Am 16. Februar wird in Straßburg dazu die entscheidende Abstimmung erwartetet. Diese Entscheidung hat zentrale Bedeutung für den Erhalt eines hohen ArbeitnehmerInnenschutzes, Umweltschutzes und Verbraucherschutzes in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.

Der Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg bekennt sich zur Freizügigkeit der Dienstleistungen als eine der vier Freiheiten der Europäischen Union. Die gesetzliche Umsetzung dieser Freiheit darf jedoch nicht mit Sozialdumping erkauft werden. Dies wäre besonders dann der Fall, wenn in dem geplanten Richtlinienentwurf am Herkunftslandprinzip für grenzüberschreitende Dienstleistungen festgehalten würde und damit 25 verschiedene Sozialmodelle miteinander in Konkurrenz treten.
Wir unterstützen den Aufruf des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Europäischen Gewerkschaftsbundes, am 11. Februar in Berlin und am 14. Februar in Straßburg gegen Sozialdumping und für eine sozial gerechte Ausgestaltung der Dienstleistungsfreiheit zu demonstrieren.
Deshalb fordern wir alle Abgeordneten des Europäischen Parlamentes auf, das Herkunftslandprinzip abzulehnen und den alternativen Vorschlag zu unterstützen, wonach bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen dem Marktzugang eines Dienstleistungserbringers und der Erbringung dieser Dienstleistung unterschieden wird. Die Marktzulassung erfolgt demnach wie bei der Fahrerlaubnis auch im Heimatland, die Dienstleistungserbringung unterliegt aber wie die AutofahrerIn im Straßenverkehr den örtlichen Bedingungen und Gesetzen.

Wir fordern die Europaabgeordneten auf, sich dafür einzusetzen, dass durch die Freizügigkeit der Dienstleistungen

  • nicht die Sicherung der Gemeinwohlaufgaben einschließlich der universellen Gesundheitsversorgung und der sozialen Dienste aufgegeben wird;
  • nicht die Schutzrechte der ArbeitnehmerInnen eingeschränkt werden;
  • LeiharbeiterInnen nicht entrechtet werden;
  • das Tarifrecht und das Recht der Gewerkschaften unangetastet bleibt;
  • hohe Umweltschutz- und Verbraucherschutzstandards nicht unterlaufen werden.

Dazu muss der Anwendungsbereich der Richtlinie strikt auf kommerzielle Dienstleistungen begrenzt werden. Die bestehende EU Gesetzgebung zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, zur Entsendung von ArbeitnehmerInnen und zur Rom-Konvention darf nicht ausgehöhlt werden. Das europäische und das nationale Arbeits- und Tarifrecht muss uneingeschränkt erhalten bleiben.

Die Europaabgeordneten brauchen den Druck von der Straße, um die geforderten Änderungen am 16. Februar im Parlament durchzusetzen. Wir rufen alle auf:

Bleibt nicht zu Hause, sondern geht für ein soziales Europa auf die Straße!

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