Energiewende und sozialer Ausgleich müssen Hand in Hand gehen!

Mit dem Anstieg der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben die Angriffe auf die Energiewende an Schärfe deutlich zugenommen. Dabei wird häufig nicht erwähnt, dass Schwarz-Gelb die Zahl der Unternehmen, die von der Umlage befreit sind, mehr als verdreifacht hat, wodurch sich die Entlastung der befreiten Unternehmen im Jahr 2013 um mehrere Milliarden Euro erhöht

Mit dem Anstieg der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben die Angriffe auf die Energiewende an Schärfe deutlich zugenommen. Dabei wird häufig nicht erwähnt, dass Schwarz-Gelb die Zahl der Unternehmen, die von der Umlage befreit sind, mehr als verdreifacht hat, wodurch sich die Entlastung der befreiten Unternehmen im Jahr 2013 um mehrere Milliarden Euro erhöht. Fakt ist auch, dass erneuerbare Energien und Energieeffizienz eigentlich dazu beitragen, die Energiekosten dauerhaft zu verringern.

Wir Bündnisgrüne wenden uns gegen populistische Angriffe auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und das EEG. Anstatt die Energiewende und die soziale Gerechtigkeit gegeneinander auszuspielen, müssen ökologischer Umbau und sozialer Ausgleich Hand in Hand gehen. Es gilt, das EEG weiterzuentwickeln und aufeinander abgestimmte ökologische, ökonomische und soziale Maßnahmen zu ergreifen, um allen Menschen eine bezahlbare Energieversorgung zu ermöglichen. Entscheidend dabei ist, die Energiekosten privater Haushalte durch Einsparungen und Effizienz zu senken.

Wir fordern deshalb die Einrichtung eines Energiesparfonds, der besonders einkommensschwache Haushalte beim Energiesparen unterstützt. Damit könnten zum Beispiel kostenfreie Energiechecks finanziert werden. Um Energieeffizienz zu steigern, ist auch die Einführung sogenannter Top-Runner Modelle auf europäischer Ebene notwendig. Diese sehen vor, das derzeit verbraucherärmste Modell einer Produktklasse als  Standard zu setzen, den in drei Jahren alle Produkte dieser Klasse erfüllen müssen. Daneben setzten wir uns unter anderem für ein ausgeweitetes Mietminderungsrecht ein, dass MieterInnen entschädigt, die durch Wohnungen, die dem gesetzlich vorgeschriebenen energetischen Zustand nicht entsprechen, erhöhte Mietkosten haben.

 

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Beschlüsse | Energie | Soziales und Gesundheit