Tag des Grundgesetzes: Glasklare Abgrenzung gegen Rechts bei Demos / Kinderrechte ins Grundgesetz

„Das Grundgesetz ist das Herz unserer Demokratie. Es vereint Gewaltenteilung, starke Bürger*innenrechte und Freiheiten, die auch in Zeiten einer globalen Pandemie nicht leichtfertig eingeschränkt werden können. Besonders in einer Krise wie dieser gilt es, unsere Demokratie zu pflegen und zu schützen. Trotzdem ist es gerade jetzt wichtig, bei Kundgebungen genau hin zu schauen, ob es tatsächlich um inhaltliche Anliegen und Tatsachen geht, oder ob Rechtsextreme das Instrument der Demonstration ausnutzen, um Verschwörungserzählungen zu verbreiten und die Gesellschaft zu spalten. [...] 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es höchste Zeit, die Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen.[...]"

23.05.20 –

Zum Geburtstag des Grundgesetzes erklärt die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, JULIA SCHMIDT: „Das Grundgesetz ist das Herz unserer Demokratie. Es vereint Gewaltenteilung, starke Bürger*innenrechte und Freiheiten, die auch in Zeiten einer globalen Pandemie nicht leichtfertig eingeschränkt werden können. Besonders in einer Krise wie dieser gilt es, unsere Demokratie zu pflegen und zu schützen. Nun zu demonstrieren ist ein demokratisches Grundrecht. Trotzdem ist es gerade jetzt wichtig, bei Kundgebungen genau hin zu schauen, ob es tatsächlich um inhaltliche Anliegen und Tatsachen geht, oder ob Rechtsextreme das Instrument der Demonstration ausnutzen, um Verschwörungserzählungen zu verbreiten und die Gesellschaft zu spalten. Nötig ist eine glasklare Abgrenzung: Wenn Unbehagen, Kritik und die Debatte um Grundrechte missbraucht werden, um selbst die Freiheit und die Grundrechte anderer zu gefährden, dann ist das nicht akzeptabel. Hassparolen und Ausgrenzung, Angriffe auf den demokratischen Rechtsstaat, Gewalt gegen Journalist*innen und Medienschaffende, haben mit Grundrechtsschutz nicht das Geringste zu tun.“ D

ie Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, ALEXANDRA PICHL, betont: „30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es höchste Zeit, die Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen. Mit starken Kinderrechten im Grundgesetz hätte das Wohl des Kindes bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht. Die Politik müsste unter anderem konsequenter gegen Kinderarmut, ungleiche Bildungschancen oder sexuellen Missbrauch vorgehen.“

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Demokratie | Pressemitteilung LV