Bündnisgrüne: Vergabegesetz muss soziale und ökologische Kriterien beinhalten

11.02.10 –

Bündnis 90/Die Grünen begrüßen den Plan der Brandenburger Landesregierung, die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Zukunft über ein Landesvergabegesetz an Mindestlöhne zu koppeln, fordern aber die Aufnahme weiterer sozialer sowie ökologischer Kriterien.

Die Landesvorsitzende Annalena Baerbock dazu: "Das Landesvergabegesetz ist längst überfällig und in anderen Bundesländern eine Selbstverständlichkeit. Das bisherige Verfahren, bei öffentlichen Aufträgen immer das billigste Angebot zu nehmen, führt zu Sozial- und Qualitätsdumping. Das Vergabegesetz muss dem endlich ein Ende machen!"

Der Vorschlag von Wirtschaftsminister Ralf Christoffers, die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Mindestlöhne zu koppeln, greife aber viel zu kurz, so Baerbock. Die Europäische Kommission habe nicht ohne Grund ökologische und soziale Kriterien für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen formuliert. Brandenburg sollte deshalb in Zukunft bei der Auftragsvergabe ökologische Kriterien wie Energieeffizienz einbeziehen und die Einhaltung der Mindeststandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) kontrollieren: "Die vom Land Brandenburg beauftragten Unternehmen dürfen keine Waren einkaufen, die durch Kinderarbeit entstanden sind! Das muss das Vergabegesetz klar ausschließen", so Baerbock. Zudem sollten Firmen, die ausbilden, Frauen besonders fördern oder Schwerbehinderte beschäftigen, bevorzugt werden können.

Um dem längst überfälligen Gesetz angesichts der derzeit geltenden europäischen Rechtssprechung nicht gleich den Genickstoß zu geben, müsse zudem bei der Frage nach Lohnuntergrenzen Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen. Schließlich zeige das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum niedersächsischen Vergabegesetz, dass nach EU-Recht derzeit nur repräsentative und allgemeinverbindliche Tarifverträge oder ein gesetzlicher Mindestlohn als Kriterien für Lohnuntergrenzen bei öffentlichen Aufträgen zulässig sind.

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