Bündnisgrüne Landtagsfraktion legt Oderbruch-Programm vor

Den Menschen im Oderbruch stehe seit Monaten das Wasser bis zum Hals - ein "weiter so" könne es nicht geben, so der Abgeordnete Michael Jungclaus in seiner Rede zum Hochwasser vor dem Landtag. Die bündnisgrüne Fraktion fordert deshalb ein Oderbruch-Programm, das den Schutz der Deichanlagen sicherstellt und die Neukonzeption eines dem Naturraum angepassten Gewässersystems beinhaltet - um den Menschen in der Region eine langfristige, sichere Perspektive zu bieten.

26.01.11 –

Der bündnisgrüne Abgeordnete Michael Jungclaus sprach am 19. Januar im Landtag zum Antrag der Fraktion "Erstellung eines Oderbruchprogramms"

Antrag "Erstellung eines Oderbruchprogramms

- Es gilt das gesprochene Wort! -

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste!

en Menschen im Oderbruch steht seit Monaten das Wasser bis zum Hals. Die Ursachen dafür mögen vielfältig sein – eines ist aber sicher:

Wir stehen heute am Ende einer Jahrhunderte dauernden Abfolge von Trockenlegungen, Flussbegradigungen, Deichbauten, verfehlter Siedlungspolitik und anderen Entwicklungen, die dazu beigetragen haben, dass wir an einem Punkt angelangt sind, wo es ein „Weiter so" nicht geben kann.

Wir brauchen für diese Region, ein GRUNDLEGENDES VORGEHEN - eine generelle Verständigung, wie eine Zukunft für Mensch UND Natur - im Oderbruch gesichert werden kann. Aus diesem Grund haben wir den vorliegenden Antrag eingebracht und werben für Zustimmung, um das deutliches Signal gen Oderbruch zu senden: Die Landespolitik nimmt ihre Verantwortung wahr!

Der Erhalt der Kulturlandschaft Oderbruch und dessen zukunftsorientierte Sicherung als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum sind für Brandenburg von enormer Bedeutung.

In Folge der jahrhundertelangen Eingriffe in den Wasserhaushalt liegt das Oderbruch im Verhältnis zur Strom-Oder heute zum Großteil unterhalb des Niveaus des Flusses. Damit einhergehend hat sich das gesamte Gefüge im Gebiet geändert - bei Oberflächengewässer wie auch beim Grundwasser. Das Oderbruch ist quasi zu einer Badewanne geworden, deren Abfluss nicht mehr am niedrigsten Punkt liegt, sondern irgendwo auf halber Höhe.

Wir müssen daher Kompromisse formulieren, das Wasser besser lenken, wir müssen die Siedlungsbereiche besser schützen, wir müssen Binnenpolder und Kammersysteme errichten – kurz: Wir müssen eine Neustrukturierung des gesamten Gebietes anstreben und die Kulturlandschaft der veränderten Topographie anpassen.

Dabei wird es natürlich Bereiche geben, in denen das Oderbruch ähnlich wie in den vergangenen Jahrzehnten mit Ackerbau genutzt werden kann - aber es wird auch Bereiche geben müssen, für die neue Nutzungskonzepte entstehen werden.

Wenn wir akzeptieren, dass wir das Wasser nicht beherrschen sondern bestenfalls besser lenken können, dann müssen wir auch offen über andere Leitbilder für die Landnutzung sprechen. Gegen das Wasser zu kämpfen, zu pumpen, zu schöpfen, nur um flächendeckend Ackerbau betreiben zu können ist jedenfalls definitiv der falsche Ansatz !

Nicht nur Deichbau und Gewässerpflege, sondern auch eine stellenweise Änderung der bestehenden Landnutzungssysteme sind der Schlüssel zu einer sicheren, bezahlbaren und lebenswerten Zukunft des Oderbruchs.

Unser Antrag hat zum Ziel, die Entwicklung einer solchen Programmatik und die dafür erforderliche Zusammenarbeit anzustoßen. Dieser wichtige Aspekt findet sich in den vorliegenden Entschließungsanträgen leider nicht wieder.

Die Herausforderung eines solchen Konzeptes besteht darin, einerseits den Schutz der Deichanlagen zu gewährleisten, parallel dazu aber auch die Neukonzeption eines dem Natur- und Landschaftsraum angepassten Binnenpolder- und Kammersystems zu entwickeln.

Allein mit den Deichen wird dem Oderbruch auch in Zukunft nicht geholfen sein !

Was braucht es aber im Einzelnen? Ich möchte dazu die wichtigsten vier Punkte kurz ansprechen:

1. Sicherung, Pflege und Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen. Diese ist zur Daseinsvorsorge und Risikominimierung im Oderbruch absolut notwendig. Eine ausreichende Finanzierung der Maßnahmen des Hochwasserschutzes ist Grundvoraussetzung dafür, dass die Sicherheit der Menschen im Oderbruch, so weit technisch möglich, garantiert werden kann. Ich freue mich, dass im Entschließungsantrag der Koalition auch eine auskömmliche und gesicherte Finanzierung der laufenden Unterhaltungsaufgaben gefordert wird. Was wir bisher im Haushalt lesen, lässt nämlich nicht erkennen, wie mit den veranschlagten Mitteln diese Aufgaben bewältigt werden können.

2. Hochwasser-Risikomanagement. Um dieses zu verbessern, muss die Landesregierung zügig Eckpunkte erarbeiten, die qualifizierte Schutzziele beinhalten. Nur so können zukünftig räumlich differenzierte Planungen für unterschiedliche Schutzzonen erarbeitet werden. Primäres Ziel hierbei: Dörfer und Städte zu schützen.

3. Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen. Dazu muss sich die Landesregierung auf Bundes- und EU-Ebene für eine Neugestaltung der Förderkriterien von EU- und GAK-Mitteln einsetzen, so dass sie für Retentionsflächen und Überflutungsräumen verstärkt herangezogen werden können. Aber auch für Entschädigungszahlungen, um Einkommensverluste auf Grund von Flächenverlusten und Bewirtschaftungs-Einschränkungen auszugleichen.

4. Umwidmung in Grünland. Das zuletzt in der DDR ausgebaute Entwässerungssystem wird heute mit hohem Aufwand aufrechterhalten. An einigen Stellen, an denen sich heute Ackerland befindet, wären aber beispielsweise extensive Grünlandnutzung oder Kurzumtriebsplantagen für Energiehölzer deutlich sinnvoller. Solche, durch Agrarförderung unterstützte Nutzungsänderungen können attraktive Alternativen darstellen, die ökologische UND landschaftsästhetische Chancen bieten.

Die vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sind aber auch auf Unterstützung angewiesen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, einen Fonds zur Eigenvorsorge für Privathaushalte, deren Bauten sich auf überschwemmungsgefährdeten Standorten im Oderbruch befinden, einzurichten.

Und wir sehen es nicht wie Ministerin Tack, die heute in der Fragestunde mitteilte, dass die Versicherungsproblematik kein Thema für die Landesregierung ist. Wenn die Haftungsfrage bei dem Binnenhochwasser so eindeutig wie in der Antwort benannt ist – was spricht dagegen, sich mit den Versicherern zusammenzusetzen, auf zügige Schadensregulierung zu drängen und beispielsweise eine gemeinsame eindeutige Erklärung abzugeben um den Betroffenen gegenteilige Ängste zu nehmen.

Bevor ich zum Schluss komme noch kurz etwas zur Bauvorsorge. Auch in diesem Bereich können private Haushalte und Unternehmen Schäden an Gebäuden reduzieren, indem deren Schadensanfälligkeit durch Baumaßnahmen vermindert wird. Um sicherzustellen, dass bei der Neuerrichtung und Sanierung von Gebäuden in gefährdeten Gebieten eine Anpassung an die zukünftige Hochwassergefährdung erfolgt, sollte die Landesregierung entsprechende rechtlich verbindliche Vorschriften erlassen. z. B Verzicht auf Unterkellerung, Vorgaben zur Wahl der Heizungsanlage sowie Empfehlungen zur Wahl der am besten geeigneten Materialien.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Oderbruch muss als Kulturlandschaft erhalten bleiben! Langfristig kann dies nur erfolgreich sein, wenn wir heute damit beginnen, auch Grundlegendes zu verändern.

Das von uns geforderte Oderbruch-Programm soll den Schutz der Deichanlagen sicherstellen und die Neukonzeption eines dem Naturraum angepassten Gewässersystems beinhalten, um den Menschen in der Region eine langfristige, sichere Perspektive zu bieten.

Wir begrüßen es natürlich, dass durch unseren Antrag mehr Bewegung in das Thema kommt auch wenn es sich ja abzeichnet, dass er hier heute keine Mehrheit finden wird. Wie sich denken können geht uns der Antrag von Rot-Rot nicht weit genug – zu sehr wird auf bereits laufende Maßnahmen verwiesen die bisher allerdings wie man sieht den gewünschten Erfolg vermissen lassen. Eine grundlegende Auseinandersetzung findet nicht statt.

Am FDP-Antrag ist sympathisch, dass er Berichte und konkrete Fristen fordert – leider folgt er aber auch ohne zu differenzieren dem liberalen Reflex aufzuschreien wenn der Staat Regelungen aufstellt. Und lieber Kollege Beyer, ich glaube nicht, dass sich ein Hausbauer über seine Freiheiten bei der Baugenehmigung freut, wenn ein Jahr später seine im Keller stehende Ölheizung unter Wasser steht. Er wird dann eher die fehlende Fürsorgepflicht der Genehmigungsbehörde kritisieren.

In einem stimmen wir aber parteiübergreifend überein. Bei allen Lösungssätzen die wir in unsere Überlegungen einbeziehen: Die Beteiligung der Bevölkerung ist der wichtigste Aspekt für den Erfolg eines solchen Programms. Denn nur mit einem transparenten und partizipativen Erarbeitungsprozess erreichen wir das notwendige Verständnis bei den Bewohnerinnen und Bewohner des Oderbruchs.

Vielen Dank!

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