Kinder- und Beteiligungsrechte statt Süßigkeiten zum Internationalen Kindertag

31.05.18 –

„Kinder- und Jugendrechte zu schaffen und bekannt zu machen ist wichtiger am Internationalen Kindertag als Süßigkeiten in Kitas und Schulen zu verteilen", sagt die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN PETRA BUDKE zum Internationalen Kindertag. "Denn zu wissen, dass sie Rechte haben und von diesen auch Gebrauch machen dürfen, stärkt Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstbewusstsein und fördert langfristig die demokratische Willensbildung. Deshalb ist es wichtig, dass die Mitsprache- und Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche nun endlich in der Brandenburger Kommunalverfassung verankert werden sollen und Kinderrechte auf der Basis der UN-Kinderrechtskonvention in Zukunft auch im Grundgesetz festgeschrieben werden.

Im Brandenburger Landtag hat sich unsere bündnisgrüne Fraktion seit 2011 immer wieder dafür stark gemacht, die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Kommunalverfassung festzuschreiben. Bereits 2011 und 2015 haben wir Gesetzentwürfe dazu eingebracht. Nun sollen diese Ideen endlich umgesetzt werden. Egal ob es um Spiel- oder Bolzplätze, Jugendclubs oder die Gestaltung von Kitas und Schulen geht, diejenigen, die es berührt, müssen auch mitgestalten können. Damit die Beteiligung klappt, braucht es geeignete Formen, wie Kinder- und Jugendparlamente oder Jugendforen und feste Ansprechpartner*innen in den Kommunen, z.B. Kinder- und Jugendbeauftragte.

Im Deutschen Bundestag setzen wir uns schon lange für die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz ein. 2012 waren wir die erste Fraktion, die hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Wir unterstützen daher das Vorhaben der Koalition von Union und SPD ein Kindergrundrecht zu schaffen. Grundlage der Formulierung muss die UN-Kinderrechtskonvention und deren Artikel 3 sein, der festlegt, dass „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl der Kinder ein Gesichtspunkt (ist), der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Wir werden uns weiterhin dafür engagieren, Kinderrechte in Kitas, Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe bekannt zu machen."