Landesregierung muss beim Gesetzentwurf zur Teilhabe der Menschen mit Behinderung deutlich nachbessern

03.12.18 –

Zum Tag der Menschen mit Behinderung erklärt die Brandenburger Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Petra Budke:

„Menschen mit Behinderung werden zum ersten Mal im Mai 2019 ihr allgemeines Wahlrecht ausüben und an der Kommunalwahl in Brandenburg teilnehmen können – dafür hat unsere Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag lange gekämpft. Wir haben uns auch dafür eingesetzt, dass sich Brandenburg beim Bund für das Wunsch- und Wahlrecht von beeinträchtigten Menschen engagiert hat – diese Menschen setzen große Hoffnungen in die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Die Auseinandersetzung um den vorliegenden Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung zeigt, wie schwierig es ist, das wichtige Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Wir Bündnisgrüne werden uns daher in der morgigen Sondersitzung des Sozialausschusses für deutliche Nachbesserungen einsetzen.

Für unsere grüne Politik gilt: Behinderte Menschen gehören zu unserer Gesellschaft, ihre Meinung zählt - „Nicht ohne uns über uns“. Wie wir in unserem Wahlprogramm für die Landtagswahl 2019 beschlossen haben: die 370.000 in Brandenburg wohnenden Menschen mit Behinderung sollen selbstbestimmt leben und selbstbestimmt entscheiden dürfen, wie und wo sie leben, arbeiten oder zur Schule gehen möchten.“

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Pressemitteilung LV | Soziales und Gesundheit