Urteil macht Mut - Kein Platz für Rechtsextreme in Brandenburg

Zu dem Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder), die Klage des NPD-Chefs Udo Voigt auf Widerruf des Hausverbots in einem Hotel in Bad Saarow abzuweisen, äußert sich Annalena Baerbock, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg.

Zu dem Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder), die Klage des NPD-Chefs Udo Voigt auf Widerruf des Hausverbots abzuweisen, erklärt Annalena Baerbock, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg:

„Das Urteil des Landgerichts ermutigt und zeigt, dass sich der Widerstand gegen Rechtsextremismus aus der Mitte der Gesellschaft am Ende auszahlt." Dabei komme es auf jeden Einzelnen an. „Das couragierte Engagement des Hoteliers aus Bad Saarow ist beispielhaft und beweist, dass es in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz für diejenigen gibt, die die Menschenwürde mit Füßen treten und versuchen, auf perfide und menschenverachtende Art und Weise den öffentlichen Raum für sich zu gewinnen."

Nur durch einen breiten gesellschaftlichen Schulterschluss könne Rechtsextremisten der Boden entzogen werden - das unmissverständliche Einstehen des Hoteliers und das heutige Urteil des Gerichts stellten einen Meilenstein hierfür dar, so die bündnisgrüne Landesvorsitzende.

Zugleich mache die Klage von Udo Voigt den schmalen und spannungsgeladenen Grad zwischen couragiertem Einschreiten gegen menschenverachtendes Gedankengut und dem Schutz vor Diskriminierung eines jeden Einzelnen deutlich, betont die bündnisgrüne Landesvorsitzende. So hatte sich der NPD-Vorsitzende bei seinem Widerruf des Hausverbotes auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen, das unter anderem vor Diskriminierung im Zivilrecht aufgrund von ethnischer Herkunft, sexueller Identität etc. - nicht aber vor Weltanschauung - schützt. „Eine starke Demokratie zeichnet sich jedoch dadurch aus", so Baerbock, „dass sie sich dieser Abwägung stellt, zugleich aber hochhält, dass die Persönlichkeitsrechte dort enden, wo sie anderen Schaden zufügen bzw. die freiheitlich-demokratische Grundordnung konterkarieren". Das Gericht habe richtigerweise sehr deutlich gemacht, dass es das Persönlichkeitsrecht eines jeden hochzuhalten gälte, dieses jedoch im Einzelfall abzuwägen sei.

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