Mindestlohnforderung: Vor der eigenen Haustür kehren!

Die Landesvorsitzende Annalena Baerbock zeigt sich verwundert, über die von der Landesregierung im Bundesrat geforderten 8,50 Euro Mindestlohn - im märkischen Vergabegesetz streubt sie sich nämlich hartnäckig dagegen.

10.02.12 –

Zu der von Brandenburg mit unterstützten Bundesratsinitiative zur Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro sagt die Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg Annalena Baerbock:

„Die Forderung nach einem bundesweit gesetzlichen Mindestlohn, der sich an der aktuellen Pfändungsgrenze orientiert, ist absolut richtig. Verwundert stellen wir jedoch fest, dass die rot-rote Brandenburger Landesregierung die Bundesratsinitiative nach einem Mindestlohn von 8,50 miteinbringt, obwohl sie sich bei der Neufassung des märkischen Vergabegesetzes im vergangenen Jahr noch mit Händen und Füßen dagegen wehrte. Damals wurden von Rot-Rot zunächst sogar nur 7,50 festgeschrieben, die dann auf Druck von Gewerkschaften und Grünen auf immerhin 8 Euro erhöht wurden.“

„Es ist schon bizarr, auf Bundesebene etwas zu fordern, was man im eigenen Land nicht umsetzen will“, so Baerbock weiter. Schließlich habe man hier die Zügel in der Hand. Wenn sich die Landesregierung beim Thema Mindestlohn nicht völlig unglaubwürdig machen will, muss sie unverzüglich vor ihrer eigenen Haustür kehren. Wir Grüne fordern die Landesregierung daher erneut auf, den im Brandenburger Vergabegesetz festgeschriebenen Mindestlohn von 8 Euro auf die auch in anderen Bundesländern geltenden 8,50 Euro anzuheben.“

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Pressemitteilung LV | Soziales und Gesundheit

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