Der Landtag Brandenburg beauftragte im April 2009 eine unabhängige Kommission, Empfehlungen für eine Anpassung des Abgeordnetengesetzes zu erarbeiten. Handlungsbedarf sah das Parlament vor allem aufgrund von den Vergleichen mit anderen Bundesländern, insbesondere in Bezug auf die Höhe der Abgeordnetenentschädigung, die Altersversorgung und die Abgeordnetenpauschalen.
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