Agrarministerkonferenz in Heidelberg: Bündnisgrüne erwarten von Brandenburg klares Bekenntnis zur EU-Wiederherstellungsverordnung

Anlässlich der Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) vom 24. bis 26. September 2025 in Heidelberg, auf deren Tagesordnung die EU-Wiederherstellungsverordnung steht, erwarten die Brandenburger Bündnisgrünen ein klares Bekenntnis der Landesregierung zu den europäischen Naturschutzzielen.

„Wir erwarten von Agrarministerin Hanka Mittelstädt, dass sie sich eindeutig zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung bekennt. Die Wiederherstellungsverordnung ist geltendes EU-Recht – sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und verpflichtet auch Brandenburg, konkrete Pläne zur Wiederherstellung von Naturflächen und Ökosystemen vorzulegen“, erklärt Andrea Lübcke, Landesvorsitzende der Brandenburger Bündnisgrünen.

Zwar hat die Landesregierung im Februar 2025 den Vollzug der Verordnung vorläufig ausgesetzt, weil rechtliche Vorgaben von Bund und EU noch fehlen. Gleichzeitig hat Ministerin Mittelstädt im Februar 2025 jedoch betont, dass Brandenburg sich grundsätzlich zur Umsetzung der Verordnung bekennt und diese im Konsens zwischen Naturschutz und den Interessen der Landnutzer erfolgen soll. Für die Bündnisgrünen ist klar: Dieses Bekenntnis muss nun auch in der Agrarministerkonferenz unmissverständlich deutlich werden.

„Die Wiederherstellung von Mooren, Wäldern und Auen bringt nicht nur der Natur Vorteile, sondern auch den Menschen in Brandenburg – durch besseren Hochwasserschutz, gesündere Böden und langfristig stabilere Ernten. Statt die Umsetzung der Verordnung infrage zu stellen, sollte Brandenburg eine Vorreiterrolle einnehmen und zeigen, dass Naturschutz, Klimaschutz und Landwirtschaft Hand in Hand gehen können“, so Lübcke.

Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist ein zentrales Instrument zum Schutz der Artenvielfalt, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen der EU. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Wiederherstellungspläne mit klaren Zeitvorgaben zu erarbeiten: Bis zum 1. Oktober 2025 müssen die Bundesländer Maßnahmen und Daten an das Bundesamt für Naturschutz melden, bis Anfang 2026 soll ein erster Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) vorliegen, im Frühjahr 2026 wird dieser Entwurf veröffentlicht und in einer breiten Beteiligung diskutiert. Bis September 2026 ist die Vorlage des Plans an die EU-Kommission vorgesehen, 2027 sollte er endgültig fertiggestellt sein.