Netiquette für Messengergruppen im Landesverband Brandenburg und Landesarbeitsgemeinschaften

1. Unser gemeinsames Miteinander

In unseren Austauschgruppen soll sich jede*r ohne Angst beteiligen können. Beleidigungen, Drohungen, böswillige Unterstellungen oder das Herabwürdigen von Personen oder Gruppen wird nicht toleriert. Diskriminierende, rassistische, sexistische oder anderweitig ausgrenzende Aussagen haben keinen Platz in unseren Gruppen.

In einer Messenger-Diskussion fehlen alle unterschwelligen Signale einer echten Unterhaltung. Also denke bitte daran: Ironie und Sarkasmus werden nicht automatisch erkannt. Entsprechende Formulierungen können sehr schnell als Angriff interpretiert werden. Das gilt sowohl für den Sender als auch für den Empfänger. Wenn Du eine Nachricht liest, von der Du Dich angegriffen fühlst, nimm Dir bitte einen Moment Zeit zur Beruhigung, bevor Du antwortest, und trage durch Deine Antwort zur Deeskalation bei. 

Wenn jemand etwas Falsches schreibt, weise freundlich darauf hin und erkläre Deine Position. Jeder macht mal Fehler und wir pflegen eine Kultur, in der man daraus lernen kann. Auch neue und unerfahrene Personen sollen ohne Angst vor Bloßstellung an einer Diskussion teilnehmen können.

2. Was gehört in den Chat

Die Gruppe dient dem Austausch im Landesverband bzw. in den Landesarbeitsgemeinschaften.

Uns ist wichtig, dass sich auf Wichtiges beschränkt wird, da die Gruppe von vielen Menschen gelesen wird. Damit es für alle sinnvoll möglich ist, dem Volumen an Beiträgen in der Gruppe zu folgen, formuliere Beiträge möglichst gebündelt und vermeide unnötige Mehrfahrnachrichten.  

Für längere oder kontroverse Diskussionen suchen wir bei Bedarf geeignetere Formate (z. B. Videokonferenz oder Treffen), um einen konstruktiven Austausch zu ermöglichen. Bilateraler Austausch sollte möglichst auch in einen privaten Chat außerhalb der Gruppe verlegt werden.

3. Datenschutz

Nachrichten dürfen nicht ohne Einverständnis des Urhebers weitergeleitet werden. Die Veröffentlichung jeglicher Informationen aus nicht öffentlichen Chats ist verboten. Sensible personenbezogene Daten dürfen nicht über einen Gruppenchat versandt werden.

4. Durchsetzung der Netiquette

Jedes Gruppenmitglied – insbesondere Landesvorstand, LAG-Sprecher*innen – kann bei ausufernden Debatten darum bitten, diese zu beenden und vorschlagen, dass diese an einem anderen Ort fortgeführt wird. 

Alle Teilnehmenden sind angehalten, einem solchen Wunsch in der Regel nachzukommen.

Bei Verstößen gegen die Regeln der Netiquette kann der Vorstand und LAG-Sprecher*innen je nach Schwere und Wiederholung folgende Maßnahmen verhängen:

  • Verwarnung
  • Abmahnung
  • vorrübergehender Ausschluss vom Chat
  • dauerhafter Ausschluss vom Chat

Die betroffene Person ist vor einer Abmahnung oder einem vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss vom Chat anzuhören. Dies kann auch über E-Mail oder eine Chat-Nachricht erfolgen. Generell sollte das möglichst mildeste Mittel genutzt werden und die Maßnahmen verhältnismäßig sein. Hierbei ist eine Abwägung zwischen den Rechten und Interessen der beteiligten Personen vorzunehmen. Im Normalfall sollte ein persönliches Gespräch angeboten werden.

Beschlossen auf der Sitzung des Landesvorstands am 27.4.2026