Brief an Landtag und Regierung: Bündnisgrüne pochen auf Landesantidiskriminierungsgesetz

In einem Brief an den Brandenburger Landtag und die Landesregierung fordern die Brandenburger Bündnisgrünen die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes. Damit soll eine bestehende Schutzlücke im Diskriminierungsschutz geschlossen und Betroffenen endlich wirksame rechtliche Mittel an die Hand gegeben werden.

„Brandenburg braucht endlich ein Landesantidiskriminierungsgesetz – als klares Bekenntnis zu Demokratie, Gerechtigkeit und dem Schutz für alle Menschen“, erklärt Andrea Lübcke, Landesvorsitzende der Brandenburger Bündnisgrünen. „Das Bundesrecht greift zu kurz. Wer in Schulen, Behörden oder bei der Polizei diskriminiert wird, kann sich bislang nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen. Es fehlen klare Beschwerdewege, Zuständigkeiten und rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Ein Landesgesetz kann diese Lücke endlich schließen.“

Das AGG schützt Menschen bisher nur in bestimmten Lebensbereichen – vor allem am Arbeitsplatz und bei zivilrechtlichen Verträgen. Doch Diskriminierung passiert auch in Verwaltungen, Bildungseinrichtungen, der Polizei, Jugendämtern oder Hochschulen. Hinzu kommt, dass das Bundesrecht nicht alle Merkmale abdeckt: Familienstand, Staatsangehörigkeit oder sozialer Status sind dort gar nicht erwähnt. Auch Mehrfachdiskriminierung – etwa wenn jemand gleichzeitig rassistisch und sexistisch benachteiligt wird – wird bislang nicht berücksichtigt.

„Wir wollen, dass Brandenburg allen Menschen gleiche Chancen gibt – unabhängig davon, wen sie lieben, wie sie leben oder woher sie kommen“, so Lübcke weiter. „Ein Landesantidiskriminierungsgesetz schafft Rechtssicherheit für Betroffene und stärkt zugleich die Verwaltung, weil es klare Regeln und Zuständigkeiten gibt.“

„Diskriminierung ist zu häufig traurige Realität – in Behörden, in Schulen, im öffentlichen Raum. Ein Landesgesetz kann endlich verbindliche Beschwerdewege schaffen, indem es unabhängige Beratungs- und Ombudsstellen schafft bzw. stärkt. Wir machen damit alle Lebensrealitäten sichtbar und erkennen strukturelle Benachteiligung an, die bisher kaum beachtet wird“, sagt Surani Loibl, vielfaltspolitische Sprecherin der Brandenburger Bündnisgrünen.

Ein Blick nach Berlin zeige, dass ein solches Gesetz funktioniert. Das dortige Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) gilt seit fünf Jahren und hat Betroffenen erstmals ermöglicht, Diskriminierung durch öffentliche Stellen rechtlich anzufechten und Entschädigung zu verlangen. Die befürchtete „Klagewelle“ blieb aus – stattdessen habe sich das Gesetz Bündnisgrünen als praktikabel, gerecht und zukunftsweisend erwiesen.

Die Vorgängerregierung in Brandenburg hatte angekündigt, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen, sobald Erfahrungen aus Berlin vorliegen – diese liegen nun vor.

Neben klaren Rechtswegen fordern die Brandenburger Bündnisgrünen auch verbindliche Bildungsarbeit gegen Diskriminierung, etwa Pflichtfortbildungen für Verwaltung und Schulen, Aufklärung über Diversität und ein gesetzlich garantiertes Recht auf unabhängige Beratung für Betroffene – insbesondere auch in ländlichen Regionen.

„Ein Landesantidiskriminierungsgesetz wäre ein klares Signal: Brandenburg steht für Vielfalt, Teilhabe und Respekt – und Diskriminierung hat hier keinen Platz“, so Lübcke.
…..
Appell: Brandenburg braucht endlich ein Landesantidiskriminierungsgesetz – für Gerechtigkeit, Demokratie und Schutz für alle
https://gruene-brandenburg.de/brief-landesantidiskriminierungsgesetz/

Bild: Patric Rademacher. „Vielfaltsempfang der Brandenburger Bündnisgrünen“