Die Landesvorsitzende der Brandenburger Bündnisgrünen, Dr. Andrea Lübcke, sieht in der von FragDenStaat erhobenen Klage gegen die Stadt Baruth/Mark wegen der geheim gehaltenen Wasserverträge mit Red Bull und Rauch einen wichtigen und folgerichtigen Schritt für mehr Transparenz. Die zivilgesellschaftliche Organisation hat Ende Oktober die vollständige Klagebegründung veröffentlicht, mit der der Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) eingeklagt wird.
„Diese Klage ist folgerichtig und notwendig,“ sagt Dr. Andrea Lübcke: „Wenn ein Großkonzern in einer der trockensten Regionen Deutschlands mehr als 90 Prozent der örtlichen Grundwasserförderung bzw. jährlich 2,35 Millionen Kubikmeter beansprucht – und das bei sinkenden Grundwasserspiegel, muss die Öffentlichkeit wissen, unter welchen Bedingungen das geschieht. Wasser ist keine Verhandlungsmasse hinter verschlossenen Türen – es ist ein Gemeingut.“
In Brandenburg werden schon heute vielerorts mehr Grundwasserreserven entnommen, als sich neu bilden. Im Zuge der geplanten Erweiterung des Standorts in Baruth/Mark, wo 2023 die Brandenburger Urstromquelle von Red Bull und Rauch übernommen wurde, sollen Waldflächen gerodet sowie eine neue Dosenfabrik, Abfüllanlagen und ein Logistikzentrum errichtet werden – teilweise im Wasserschutzgebiet.
Die Stadt Baruth/Mark verweigert bislang die Herausgabe der Wasserverträge und verweist auf „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“. Nach Ansicht der Brandenburger Bündnisgrünen ist diese Begründung nicht überzeugend. „Öffentliche Wasserrechte sollten nicht unter das Firmengeheimnis fallen,“ meint Lübcke: „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie über ihr Wasser entschieden wird – insbesondere in Zeiten der Klimakrise und zunehmender Trockenheit.“
Die Brandenburger Bündnisgrünen bekräftigen weiter ihre Forderung, dass sich der Landtag mit den Auswirkungen großindustrieller Wasserentnahmen befassen muss.
„Die Fraktionen im Landtag dürfen beim Thema Umwelt und Wasser nicht die Augen verschließen“, mahnt Lübcke: „Es braucht eine öffentliche Anhörung aller Beteiligten, damit Transparenz und Beteiligung nicht länger von Kommunen und Unternehmen blockiert werden. Wasser ist ein öffentliches Gut – und damit Sache des Landes.“
Hintergrund
Die mögliche Erhöhung der industriellen Wasserentnahme durch Red Bull und seine Tochterfirmen in Baruth sorgt seit Monaten für Proteste. In der Region südlich von Berlin geht es um ein Vielfaches dessen, worüber in den vergangenen Jahren bei der Debatte um Tesla in Grünheide gestritten wurde.
Von den 2,55 Millionen Kubikmetern Grundwasser, die die Stadt Baruth jährlich fördern darf, sollen rund 2,35 Millionen Kubikmeter (92 %) in die industrielle Getränkeproduktion fließen – nur 204.000 Kubikmeter (8 %) bleiben für die regionale Trinkwasserversorgung.
Die Organisation FragDenStaat haben am 14. Juli 2025 beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage eingereicht (Az. VG 9 K 498/25 DKA). Ziel ist die Offenlegung der Verträge zwischen der Stadt Baruth/Mark, dem Eigenbetrieb WABAU, sowie den Unternehmen Red Bull, Rauch und der Brandenburger Urstromquelle.
Die Kläger berufen sich auf das Umweltinformationsgesetz (UIG), das öffentliche Stellen verpflichtet, Umwelt- und Ressourcendaten offenzulegen, sofern keine überwiegenden privaten Interessen entgegenstehen. Nach Ansicht von FragDenStaat fällt die Wasserversorgung eindeutig in die öffentliche Daseinsvorsorge – weshalb sich Behörden und kommunale Betriebe nicht hinter Geschäftsgeheimnissen verstecken dürfen.
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Mehr Informationen
30. Oktober 2025 „Red Bulls geheime Verträge in Brandenburg“ (mit Klagebegründung)
https://fragdenstaat.de/artikel/klagen/2025/10/klage-red-bull-brandenburg/