Kritik am Woidke-Vorstoß: CO₂-Emissionshandel darf nicht entkernt werden – Klimageld gehört den Menschen, nicht als Rabatt an Unternehmen

Zu den Äußerungen von Dietmar Woidke, Einnahmen aus dem CO₂-Emissionshandel als „Klimageld für die Wirtschaft“ an Unternehmen zurückzugeben, erklärt Clemens Rostock, Landesvorsitzender der Brandenburger Bündnisgrünen:

„Der CO₂-Preis ist eines der zentralen Instrumente für wirksamen Klimaschutz. Pauschale Rückerstattungen an die Unternehmen würden das System ad absurdum führen. Das würde die Transformation ausbremsen, statt sie voranzubringen.

In der Tat brauchen Unternehmen  Unterstützung beim klimaneutralen Umbau – aber gezielt über Investitionen in Effizienz, erneuerbare Energien und klimaneutrale Produktionsprozesse. Genau dafür ist der Klimatransformationsfonds da, der ja aus den Einnahmen der CO2 Steuer gespeist wird.

Pauschale Auszahlungen wie das Klimageld müssen für die Menschen eingesetzt werden, am besten sozial gestaffelt, um die Lasten des CO2 Preises beim Endverbraucher abzufangen. Doch genau da jedoch Funkstille bei den Sozialdemokraten. Gerade in diesem kalten Winter mit hohen Heizkosten brauchen die Bürgerinnen und Bürger Entlastung – nicht die Umleitung von Klimageldern an Konzerne.“

Hintergrund: Klima- und Transformationsfonds, Emissionshandel und Industrieunterstützung

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist das zentrale Instrument des Bundes zur Finanzierung von Klimaschutz und industrieller Transformation. Er speist sich unter anderem aus Einnahmen des europäischen Emissionshandels (ETS) sowie aus weiteren klimapolitischen Einnahmen. Bereits heute fließen erhebliche Mittel aus dem KTF in die Unterstützung von Industrie und Wirtschaft.

Im Vergleich zum Bundeshaushalt 2025 summiert sich die Ausgabensteigerung im KTF unter anderem durch beschlossene Entlastungen beim Strompreis für stromintensive Unternehmen sowie durch Zuschüsse zu den Übertragungsnetzentgeltkosten auf über 10 Milliarden Euro. Diese Mittel stellen in erster Linie Entlastungsmaßnahmen dar. Ihnen kann keine unmittelbare Klimaschutzwirkung zugeschrieben werden, da sie keinen direkten Beitrag zum Aufbau einer klimaneutralen Energieinfrastruktur leisten. Gleichzeitig reduzieren diese Entlastungen das für echte Transformationsinvestitionen verfügbare Volumen des KTF.

Vor diesem Hintergrund wird der Vorschlag, zusätzliche Einnahmen aus dem Emissionshandel pauschal an Unternehmen zurückzugeben, kritisch gesehen. Er beruht auf einem Missverständnis der Funktionsweise des europäischen Emissionshandels. Das ETS ist kein Umverteilungsinstrument, sondern ein zentrales klimapolitisches Steuerungsinstrument, das über ein verbindliches Preissignal Investitionen in emissionsarme Technologien anreizen soll. Eine pauschale Rückverteilung von ETS-Einnahmen an Unternehmen schwächt dieses Preissignal, konterkariert die Lenkungswirkung des Emissionshandels und verzögert notwendige Investitionsentscheidungen. Gerade für Unternehmen ist ein verlässlicher und glaubwürdiger Emissionshandel entscheidend, um Planungssicherheit für langfristige Investitionen in Klimaneutralität, Innovation und neue Geschäftsmodelle zu schaffen.