Urteil Bürgermeisterwahl Strausberg: Schwere Schlappe für SPD-Landrat Schmidt – Bündnisgrüne fordern Prüfung durch Kommunalaufsicht

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass die Absage der Bürgermeisterwahl in Strausberg rechtswidrig war. Das Gericht stellte klar, dass eine Kommunalaufsicht eine Wahl nur während der Vorbereitungsphase stoppen kann. Nach dem ersten Wahlgang und der Feststellung des Ergebnisses sei dies rechtlich nicht mehr zulässig; mögliche Fehler müssten stattdessen in einem Wahlprüfungsverfahren geklärt werden.

Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts erklärt Juliana Meyer, Landesvorsitzende der Brandenburger Bündnisgrünen:

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist eine schwere Schlappe für den SPD-Landrat Gernot Schmidt und wirft auch Fragen an den noch amtierenden SPD-Innenminister René Wilke auf. Das Gericht hat klar festgestellt, dass der Landrat keine rechtliche Grundlage hatte, die bereits durchgeführte Wahl abzusagen.

Gerade bei Wahlen gilt: Der Rechtsstaat braucht klare Regeln und eine saubere Zuständigkeitsverteilung. Wenn eine Aufsichtsbehörde eine Wahl stoppt, obwohl ihr dafür die rechtliche Grundlage fehlt, beschädigt das das Vertrauen in demokratische Verfahren.

Pikant ist, dass SPD-Innenminister René Wilke dem Vorgehen seines Parteifreundes zunächst Rückendeckung gegeben hat. Wir erwarten, dass das Innenministerium seine frühere Einschätzung überprüft und klärt, wie es zu dieser Fehleinschätzung kommen konnte. Nach dem Urteil muss nun auch das Ministerium seine Rolle kritisch hinterfragen.

Das wird auch eine der ersten Aufgaben für den künftigen Innenminister Jan Redmann sein, der voraussichtlich René Wilke im Amt nachfolgen wird. Wir erwarten, dass das Innenministerium hier für vollständige Transparenz sorgt. Mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Wahl müssen selbstverständlich aufgeklärt werden. Dafür sieht das Kommunalwahlrecht klare Verfahren vor. Wahlfehler müssen konsequent geprüft werden und das auf rechtsstaatlichem Weg. Herr Schmidt, Herr Wilke und Herr Redmann sehen wir nun in der Verantwortung das Vertrauen in demokratische Prozesse wiederherzustellen und möglichst zügig eine neue Wahl anzusetzen.“