Im Rahmen einer Einwohnerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung (SVV) Cottbus hat die Landesvorsitzende der Brandenburger Bündnisgrünen, Juliana Meyer, Fragen zur Vermietung des City-Saals gestellt. Zuvor gab es Kritik, weil Räume an rechtsextreme Gruppierungen vermietet wurden.
„Öffentliche Räume in Cottbus gehören allen aber sie dürfen nicht von Extremisten missbraucht werden. Es reicht nicht, sich auf formale Neutralität zurückzuziehen, wenn konkrete Risiken bestehen“, sagt Meyer.
Die Landesvorsitzende der Brandenburger Bündnisgrünen erklärt weiter, dass die Einwohneranfrage gezeigt habe, dass es Lücken bei Transparenz und politischer Steuerung gebe. Diese müssten jetzt geschlossen werden.
Aus den Antworten der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Cottbus geht hervor, dass die Vermietung bislang grundsätzlich nach einem Neutralitätsprinzip erfolgt, das Diskriminierung ausschließen soll. Gleichzeitig wurde deutlich, dass es keine systematische Erfassung darüber gibt, ob und in welchem Umfang extremistische Akteure den City-Saal genutzt haben. Zudem werden nach aktuellem Stand auch vorhandene Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, der in der Vergangenheit Veranstaltungen im City-Saal beobachtet hat, nicht systematisch in die Bewertung einbezogen.
Die Stadtwerke haben als Eigentümer entschieden, die Vermietung des City-Saals an externe Dritte vorerst vollständig einzustellen und künftig stärker durch professionelle Anbieter organisieren zu lassen. Hintergrund sind unter anderem organisatorische und personelle Herausforderungen. Die öffentliche Diskussion – auch vor dem Hintergrund von Vorwürfen zu rechtsextremen Veranstaltungen – hat inzwischen zu einem Neustart der Vermietung mit neuen Regeln geführt.
Aus Sicht der Brandenburger Bündnisgrünen braucht es verbindliche und transparente Vergabekriterien für öffentliche Räume in Cottbus, klare Prüfverfahren bei Hinweisen auf extremistische Veranstalter sowie mehr politische Steuerung und Kontrolle kommunaler Unternehmen. Gleichzeitig sei eine offene Kommunikation gegenüber Stadtverordneten und Öffentlichkeit notwendig, so Meyer.
Gleichzeitig zeigen Beispiele aus anderen Kommunen, dass rechtssichere Lösungen möglich sind. So setzt etwa Bad Belzig auf klare Hausordnungen und Nutzungsverträge, die antidemokratische, rassistische oder rechtsextreme Inhalte ausdrücklich ausschließen und Veranstalter verpflichten, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu achten. Auch Städte wie München haben Leitfäden entwickelt, wie Kommunen rechtsextreme Raumnutzungen rechtssicher verhindern oder einschränken können.
„Menschen in Cottbus müssen das Rad nicht neu erfinden. Sie können sich gern an andere Kommunen orientieren und dort nachfragen, wie klare und demokratische Regeln umgesetzt werden. Bad Belzig zeigt, dass man konsequent handeln und gleichzeitig rechtssicher bleiben kann“, sagt Meyer.