Einschränkung des Akteneinsichtsgesetzes geplant: Bündnisgrüne üben scharfe Kritik an CDU-Minister – „Redmann treibt Brandenburg in die Misstrauensgesellschaft“

Medienberichten zufolge will Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) die Polizei vollständig vom Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) ausnehmen. Das Portal netzpolitik.org berichtet, dass Redmann seine Pläne ausgerechnet bei einer Tagung zur Informationsfreiheit vorgestellt habe. Zur Begründung verwies der Minister demnach darauf, dass bereits rund 90 Prozent der Anfragen zur Polizei abgelehnt würden. Die notwendigen Ablehnungsbegründungen verursachten Aufwand.

Die Brandenburger Bündnisgrünen sehen darin einen Teil eines umfassenden Umbaus der staatlichen Sicherheitsarchitektur. Redmann hat auch Änderungen am Polizei- und Verfassungsschutzgesetz angekündigt. Ein geplantes Beleihungsgesetz soll zudem Betreibern kritischer Infrastruktur eigene Befugnisse zum Schutz ihrer Anlagen übertragen.

„Redmann treibt Brandenburg in die Misstrauensgesellschaft“, sagt Landesvorsitzender Clemens Rostock. „Die CDU will die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse des Staates massiv ausweiten. Zugleich sollen Bürgerinnen und Bürger weniger erfahren und staatliches Handeln schlechter kontrollieren können. Redmann verschiebt die Balance einseitig zugunsten des Staates. Diesen Weg halte ich für brandgefährlich. Der pauschale Ausschluss der Polizei von der Akteneinsicht wirft für mich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auf.“

Rostock kritisiert auch den Umgang der Landesregierung mit demokratischer Kontrolle: „Redmann behandelt Menschen, die Auskunft verlangen, als lästigen Verwaltungsaufwand. Die Landesregierung will sich offenbar störende Fragen und den Aufwand für Begründungen ersparen. Doch eine Ablehnung zu begründen, gehört zum Rechtsstaat. Die Menschen müssen nachvollziehen können, warum ihnen eine Information verweigert wird.“

Die Bündnisgrünen warnen davor, dass das demokratische System gegenseitiger Kontrolle aus dem Gleichgewicht gerät. „Im Landtag fehlt ein entschiedener Gegenpol zu diesem Ausbau staatlicher Macht. Die Landesregierung nutzt diese Situation, um Bürgerrechte zurückzudrängen. Gerade angesichts der jüngsten Wahlergebnisse müsste sie demokratische Schutzmechanismen stärken. Staatliche Befugnisse bleiben auch dann bestehen, wenn sich politische Mehrheiten ändern“, so Rostock.

Für die Bündnisgrünen ist gerade bei der Polizei nachvollziehbares staatliches Handeln unverzichtbar. „Die Polizei kann tief in die Rechte der Menschen eingreifen. Deshalb muss ihr Handeln wirksam kontrolliert werden können. Mehr Befugnisse müssen immer mit mehr Transparenz und mehr parlamentarischer Kontrolle einhergehen. Auch Bürgerinnen und Bürger sowie die Zivilgesellschaft brauchen wirksame Kontroll- und Klagerechte. Das unbegründete Misstrauen der CDU gegenüber ihnen schwächt unsere Demokratie“, sagt Rostock.

Die angeführte hohe Ablehnungsquote überzeugt die Bündnisgrünen nicht. Aus ihrer Sicht müsste sie Anlass sein, die bisherige Auskunftspraxis zu überprüfen. Ein pauschaler Ausschluss stelle zudem die Fähigkeit der Beschäftigten der Polizei infrage, auch bei Auskunftsersuchen sorgfältig zwischen dem Schutz sensibler Informationen und dem Recht auf Akteneinsicht abzuwägen.

„Unbeantwortete Fragen verschwinden nicht“, so Rostock. „Fehlen nachvollziehbare Informationen, bekommen Gerüchte und Verschwörungserzählungen mehr Raum. Ein Staat, der sich vor Nachfragen abschirmt, verstärkt das Misstrauen in seine Institutionen. Die Widerstandskraft unserer Demokratie hängt von Transparenz und starken Bürgerrechten ab.“

Die Brandenburger Bündnisgrünen fordern die Landesregierung auf, den angekündigten pauschalen Ausschluss der Polizei zurückzunehmen. Der Schutz sensibler Informationen müsse durch gezielte und nachvollziehbare Regelungen gewährleistet werden. Diese sollten gemeinsam mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht erarbeitet werden. Auch die angekündigten Sicherheitsgesetze müssten sich daran messen lassen, ob sie wirksame Kontrolle und den Schutz der Grundrechte gewährleisten.

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29. September 2026: netzpolitik.org, „Informationsfreiheit in Brandenburg: Die Verhöhnung von Transparenz“

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