Bündnisgrüne kritisieren Zehs Rückzug als verantwortungslos: „Aus unserer Sicht verantwortungslos!“

Die Brandenburger Bündnisgrünen kritisieren den überraschenden Rückzug von Juli Zeh als ehrenamtliche Richterin am Landesverfassungsgericht. Die Schriftstellerin begründet ihren Schritt mit beruflicher Überlastung. Die AfD hat bereits angekündigt, einen eigenen Kandidaten für die Nachfolge vorzuschlagen. Mit ihrer Sperrminorität kann sie die Wahl anderer Bewerberinnen und Bewerber blockieren.

Dazu sagt Clemens Rostock, Landesvorsitzender der Brandenburger Bündnisgrünen:

„Aus unserer Sicht kann man es nicht anders sagen: Dieser Rückzug ist verantwortungslos. Juli Zeh muss als Juristin gewusst haben, in welche Bredouille sie Brandenburg damit bringt. Die Mehrheitsverhältnisse im Landtag sind bekannt. Dass die AfD jede Gelegenheit nutzen würde, um Einfluss auf das Verfassungsgericht zu gewinnen, war absehbar.

Berufliche Überlastung verdient Verständnis. Ein so abrupter Rückzug verlangt trotzdem eine Erklärung, die auch die politischen Folgen ernst nimmt. Zu einer verantwortungsvollen Übernahme dieses Amtes gehört es, vorher zu prüfen, ob man es auch ausfüllen kann. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte man es gar nicht erst annehmen. Das Amt als Richterin am Landesverfassungsgerichts ist jedenfalls keines, was man mal so eben annimmt und in einer Belastungsphase direkt wieder abgibt.

Wir sind enttäuscht von Juli Zeh. Mit ihrem Rückzug verschafft sie der AfD die Gelegenheit, ihre Sperrminorität bei der Besetzung des Verfassungsgerichts auszuspielen. Die Partei kann die Wahl einer Nachfolge blockieren und versucht bereits, einen eigenen Kandidaten durchzusetzen. Diese Folgen hätte Juli Zeh absehen müssen. Als Verfassungsrichterin trägt sie eine besondere Verantwortung für das Land. Dieser Verantwortung wird ihr Vorgehen nicht gerecht.
 
 SPD und CDU müssen jetzt gemeinsam mit den anderen demokratischen Kräften im Land eine überzeugende Nachfolge finden. Maßgeblich müssen die fachliche Eignung und das uneingeschränkte Eintreten für unsere Verfassung sein. Die Sperrminorität gibt der AfD keinen Anspruch auf einen Richterposten.“