Seit dem 1. August gilt der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. Die Brandenburger Bündnisgrünen danken allen Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften, die den Start seit Monaten vorbereiten. Zugleich fordern sie das Land auf, für ausreichend Personal und gute räumliche Bedingungen zu sorgen.
„Der Rechtsanspruch ist ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unser Dank gilt den vielen Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften, die den Start unter schwierigen Bedingungen vorbereitet haben. Viele Grundschulen kämpfen bereits mit Lehrkräftemangel und einer hohen Arbeitsbelastung. Das Land darf sie mit den zusätzlichen Aufgaben nicht alleinlassen“, sagt Juliana Meyer, Landesvorsitzende der Brandenburger Bündnisgrünen.
Der neue bundesrechtliche Anspruch umfasst acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Er gilt auch während der Schulferien. In Brandenburg bestehen bereits weitreichende Betreuungsansprüche nach Landesrecht. Der neue Rechtsanspruch muss aus Sicht der Brandenburger Bündnisgrünen nun genutzt werden, um die Qualität der ganztägigen Bildung weiterzuentwickeln.
„Ganztag darf nicht als eine verlängerte Beaufsichtigungsleistung verstanden werden. Kinder brauchen mehr als einen längeren Aufenthalt in der Schule oder im Hort. Gute Ganztagsangebote setzen das Recht auf Bildung konkret um. Sie schaffen eine Vielzahl neuer Lernumgebungen und geben Kindern Raum, ihre Fähigkeiten und Interessen zu entdecken“, so Meyer.
Hochwertige Angebote können die Startchancen von Kindern verbessern. Sie schaffen soziale Gerechtigkeit, entlasten zugleich Eltern, insbesondere Alleinerziehende und Berufspendelnde. Ein verlässlicher Ganztag ist daher auch ein wichtiger Standortfaktor für Städte und Gemeinden in Brandenburg.
Für die Umsetzung braucht es eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Schulämtern und freien Trägern. Auch Vereine und weitere Akteure der örtlichen Bildungslandschaft müssen einbezogen werden. Dazu gehören ebenso die Schülerbeförderung und verlässliche Fahrdienste im ländlichen Raum.
„Kooperationen müssen auf Augenhöhe stattfinden. Der Ausbau des Ganztags darf nicht zulasten bestehender Angebote der Familienhilfe sowie der Kinder- und Jugendsozialarbeit gehen. Kürzungen bei freien Trägern schwächen zugleich deren Möglichkeiten, sich am Ganztag zu beteiligen. Das Land muss die gesamte Bildungslandschaft im Blick behalten“, sagt Meyer.
An einigen Standorten waren vor den Sommerferien noch wichtige Fragen zu Abläufen und Zuständigkeiten offen. Das habe Eltern und Fachkräfte verunsichert. Nun müssten die Verfahren geordnet und alle Beteiligten einbezogen werden. Dazu zählen ausdrücklich auch Kinder und Eltern.
„Der Rechtsanspruch ist jetzt in Kraft. Die Arbeit an einem guten Ganztag beginnt damit erst richtig. Viele Schulen benötigen weitere Räume und mehr qualifiziertes Personal. Die Landesregierung muss die Kommunen und die Einrichtungen dauerhaft unterstützen. Aus einem rechtlichen Anspruch muss ein spürbarer Bildungsgewinn für jedes Brandenburger Kind werden“, so Meyer.