Reform Hochschulgesetz: Schnellere Verfahren brauchen klare Leitplanken. Bündnisgrüne: Mehr Tempo ja aber nicht auf Kosten von Fairness, Transparenz und Mitbestimmung
Die Brandenburger Bündnisgrünen haben zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur am Mittwoch, 13. Mai 2026, eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkungder internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems eingereicht. Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen bei Berufungsverfahren, Hochschulautonomie, Studienplatzvergabe und drittmittelfinanzierten Organisationseinheiten vor.
„Brandenburgs Hochschulen müssen im internationalen Wettbewerb schneller und attraktiver werden. Aber mehr Tempo darf nicht bedeuten, dass Transparenz, Gleichstellung und Mitbestimmung unter die Räder geraten“, sagt Juliana Meyer, Landesvorsitzende der Brandenburger Bündnisgrünen.
Die Brandenburger Bündnisgrünen halten schnellere und flexiblere Verfahren grundsätzlich für notwendig. Gleichzeitig warnen sie davor, Beschleunigung und Wettbewerbsorientierung zulasten von Fairness, Transparenz, Gleichstellung und Mitbestimmung umzusetzen. Gerade die erweiterten Möglichkeiten bei Profil- und Exzellenzberufungen ohne Ausschreibung bergen das Risiko, bestehende strukturelle Ungleichheiten zu verstärken. Deshalb ist es aus Sicht der Brandenburger Bündnisgrünen zentral, dass die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten in allen – auch in den außerordentlichen – Berufungsverfahren verbindlich gesichert bleibt.
„Eine Hochschulreform bietet die Chance, die Hochschullandschaft in Brandenburg nachhaltig zu stärken, wenn man sie gut macht. Damit das gelingt, müssen von Anfang an alle relevanten Gruppen einbezogen und Kritikpunkte ernst genommen werden. Beschleunigte Verfahren – etwa bei Berufungen – dürfen nicht dazu führen, dass bereits erreichte Fortschritte bei der Gleichstellung gefährdet werden“, mahnt Dr. Andrea Lübcke, Brandenburger Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Forschungsausschuss des Deutschen Bundestages.
Nachbesserungsbedarf sehen die Brandenburger Bündnisgrünen auch bei den geplanten Sonderregelungen für drittmittelfinanzierte Organisationseinheiten. Deren weitgehende Autonomie bei Berufungen, Studiengängen und Personalplanung könne zu einer Fragmentierung des Hochschulsystems führen. Transparenz, Mitbestimmung und Gleichstellung müssten auch dort uneingeschränkt gelten. Besonders problematisch sei, dass bei Berufungsverfahren in diesen Einheiten keine vergleichbare Beteiligung des Fakultätsrats vorgesehen ist.
Auch bei der Studienplatzvergabe fordern die Brandenburger Bündnisgrünen klare soziale Leitplanken. Auswahlverfahren müssten Eignung, Motivation und besondere Leistungen berücksichtigen, ohne soziale Verzerrungen zu verstärken. Härtefallregelungen und soziale Ausgleichsmechanismen dürften nicht geschwächt werden.
Mehr Informationen:
Stellungnahme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg zum Gesetzentwurf zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystem
https://gruene-brandenburg.de/wp-content/uploads/2026/05/Fachliche-Stellungnahme-zum-Gesetz-zur-Staerkung-der-intern.-Wettbewerbsfaehigkeit-des-Brandenburgischen-Hochschulsystems.pdf
Livestream: 15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur
https://www.landtag.brandenburg.de/de/termine/15._(oeffentliche)_sitzung_(sondersitzung)_des_ausschusses_fuer_wissenschaft_forschung_und_kultur/48357?stream=1