Zur geplanten Streichung der Pflicht für Solaranlagen auf Dächern in der Brandenburger Bauordnung erklärt Clemens Rostock, Landesvorsitzender der Brandenburger Bündnisgrünen:
„Das ist einfach nur kurzsichtig, um nicht zu sagen dumm. SPD und CDU in Brandenburg legen die Axt an eine vernünftige, bezahlbare und vorausschauende Energiepolitik. Die geplante Streichung der Solarpflicht ist kein Bürokratieabbau, sondern ein Rückschritt bei der Energiewende und beim Verbraucherschutz.
Solaranlagen lohnen sich eigentlich immer. Und dort, wo sie tatsächlich wirtschaftlich oder technisch nicht sinnvoll sind, gab es bereits Ausnahmen. Es ist deshalb schlicht falsch, so zu tun, als sei diese Regelung eine unzumutbare Belastung für Bauherrinnen und Bauherren. Im Gegenteil: Wer beim Neubau Solarenergie von Anfang an mitdenkt, spart Kosten und macht sich unabhängiger von fossilen Energien.
Besonders kurzsichtig ist, dass SPD und CDU ausgerechnet beim Neubau zurückrudern. Denn dort entscheidet sich früh, ob ein Gebäude fit für die Zukunft ist. Wer erst Jahre später nachrüsten will und dann feststellt, dass Dachausrichtung, Statik oder Planung nicht passen, hat ein echtes Problem. Genau deshalb war es richtig, Solarenergie von Beginn an mitzudenken.
Mit der Streichung der Solarpflicht treiben SPD und CDU Menschen weiter in fossile Abhängigkeit und damit perspektivisch in die Kostenfalle. Genau wie Katherina auf Bundesebene arbeitet die Brandenburger Landesregierung gegen den Klimaschutz und sorgt für steigende Energiekosten der Bürgerinnen und Bürger.
Besonders bitter: SPD und CDU schaffen nun ab, was sie gemeinsam mit uns Bündnisgrünen noch eingeführt hatten. Immerhin wird dadurch deutlich: Ohne Bündnisgrüne fehlt dieser Koalition jeder verlässliche Kompass bei Klimaschutz, Energiewende und moderner Baupolitik.“
Hintergrund:
Nach dem von SPD und CDU vorgestellten Entwurf zur Änderung der Brandenburger Bauordnung soll die Pflicht für Solaranlagen (Photovoltaik oder Solarthermie) auf Dächern gestrichen werden. Der Landtag soll die neue Bauordnung im Juni in zweiter Lesung beschließen. Weitere Änderungen betreffen unter anderem Genehmigungsverfahren, Mindestdeckenhöhen und Vorgaben für barrierefreies Bauen.