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Die Landesdelegiertenkonferenz ist das höchste Organ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg. Sie beschließt über die ständigen Angelegenheiten des Landesverbandes. Ihr obliegt insbesondere die Beschlussfassung über:
• die Landessatzung
• das Programm und die Wahlprogramme
• die politischen Grundsätze
• die Landeslisten für die Wahl zum Landtag und zum Bundestag
• Koalitionen auf der Landesebene
• den Vorschlag des Landesvorstandes zur Besetzung von Regierungsämtern
Die Landesdelegiertenkonferenz wählt (u.a.):
• den Landesvorstand
• das Landesschiedsgericht
• die Delegierten und Ersatzdelegierten zum Länder-, Bundesfinanz- und Frauenrat.
Anträge müssen mindestens vier Wochen vor der LDK in der Landesgeschäftsstelle eingehen (Antragsfrist) - Anträge können z.B. von 10 Mitglieder, einem Kreisverband oder einer Landesarbeitsgemeinschaft gestellt werden. Änderungsanträge sind bis eine Woche vor der LDK einzureichen, jede Mitglied ist antragsberechtigt.
Jeder Kreisverband und die Grüne Jugend entsenden Delegierte (und Ersatzdelegierte) zur LDK. Stimmrecht haben nur Delegierte. Weitere Mitglieder, Gäste und Neumitglieder sind immer herzlich willkommen. Die LDK ist grundsätzlich öffentlich - alle Mitglieder haben Rederecht.
Weitere Infos unter www.gruene-brandenburg.de.
Der LDR ("Kleiner Parteitag") ist das höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen (LDK). Er beschließt über die ständigen Angelegenheiten und die Richtlinien der Politik des Landesverbandes zwischen den LDKen sowie über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen bzw. das weitere Verfahren.
Anträge müssen mindestens vier Wochen vor dem Landesdelegiertenrat in der Landesgeschäftsstelle eingehen (Antragsfrist) - Anträge können z.B. von 10 Mitglieder, einem Kreisverband oder einer Landesarbeitsgemeinschaft gestellt werden. Änderungsanträge sind bis eine Woche vor dem LDR einzureichen, jede Mitglied ist antragsberechtigt.
Jeder Kreisverband und die Grüne Jugend entsenden Delegierte (und Ersatzdelegierte) zum LDR, zur Zeit sind das ca. 70 Delegierte. Stimmrecht haben nur Delegierte. Weitere Mitglieder, Gäste und Neumitglieder sind immer herzlich willkommen. Der LDR ist grundsätzlich öffentlich - alle Mitglieder haben Rederecht.
Weitere Infos unter www.gruene-brandenburg.de/parteitage
Der Landesparteirat koordiniert die politischen Aktivitäten des Landesverbands und berät und unterstützt den Landesvorstand (gemäß §12 Landessatzung). Er wird geleitet durch die Landesvorsitzenden. Der Landesparteirat vernetzt die unterschiedlichen Ebenen der Landespartei. Darüber hinaus beschließt er über alle Themen, die ihm vom Landesdelegiertenrat oder der Landesdelegiertenkonferenz übertragen wurden.
Der Landesparteirat besteht aus
Die Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaften sind thematisch zu den Sitzungen mit einzuladen. Landesarbeitsgemeinschaften haben ein Antragsrecht.
Die weiteren Mitglieder wurden am 14.10.2023 in Frankfurt (Oder) für die Dauer von zwei Jahren gewählt:
Alle Beschlüsse des Landesparteirats findest Du hier.
Wenn ihr den Parteirat kontaktieren möchtet, schreibt bitte an info@. gruene-brandenburg.de
Der Landesvorstand vertritt Bündnis 90/Die Grünen in Brandenburg nach innen und außen und trifft Entscheidungen im Rahmen der Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz und des Landesparteirats. Er tagt in der Regel zweimal im Monat. Mehr zum Landesvorstand und seinen Mitgliedern findest Du hier.
Der Landesfinanzrat ist zusammen mit dem*der Landesschatzmeister*in für die Finanzen des Landesverbandes zuständig. Er besteht aus den Schatzmeister*innen der Kreisverbände, dem*der gewählten Basisvertreter*in für den Bundesfinanzrat sowie der bzw. dem Schatzmeister*in des Landesverbands und Grünen Jugend.
Der Landesfinanzrat hat u.a. folgende Aufgaben (§13 Landessatzung):
Die nächste Sitzung des Landesfinanzrats findet ihr unter Termine.
Die Landesfinanzordnung inkl. Erstattungsordnung und Spendenkodex gibt es unter www.gruene-brandenburg.de/satzungen.
Das Antragsformular für Mittel aus dem Strukturfonds (§6 Abs. 3 Landesfinanzordnung) von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg findet ihr unter Formular.
Das Landesschiedsgericht hat die Aufgabe, auf Antrag in den in § 16 Landessatzung genannten Fällen (Anfechtung von Beschlüssen, Ordnungsmaßnahmen, Beschwerden) tätig zu werden. Dabei soll es in jedem Stadium des Verfahrens versuchen, die Streitigkeiten zwischen den Parteien beizulegen. Ist eine Schlichtung nicht möglich, entscheidet das Landesschiedsgericht über die Anträge der Parteien. Die genaue Verfahrensweise regelt schließlich die Schiedsgerichtsverfahrensordnung (www.gruene-brandenburg.de/satzungen). Es besteht aus dem/r Vorsitzenden, dem/der StellvertreterIn und drei BeisitzerInnen. Es wird von der LDK für zwei Jahre gewählt.
Seine Mitglieder dürfen nicht Mitglied eines Vorstands der Partei sein und in keinem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zu dieser stehen. Mitglieder des Landtages, des Bundestages oder des Europäischen Parlamentes können nicht als Mitglied des Landesschiedsgerichtes gewählt werden.
Kontakt:
Das Landesschiedsgericht kann per Mail über landesschiedsgericht (at) gruene-brandenburg.de erreicht werden. Postalische Sendungen bitte an die Landesgeschäftsstelle, Stichwort Landesschiedsgericht, Jägerstr. 18, 14467 Potsdam adressieren.
Mitglieder des Schiedsgerichts:
- Jörg Posse (Vorsitzender)
- Elise Funke (stellv. Vorsitzende)
- Mara von Streit, Gabriele Wagner, Gert Groppel (Beisitzer*innen)
Die Rechnungsprüfer*innen übernehmen die interne Überprüfung der Rechnungsabschlüsse, der Haushaltsführung, der Einhaltung der Finanzordnungen und der Kassenführung und der Abrechnung in einzelnen Kreisverbänden (§14 Landessatzung).
Die Rechnungsprüferinnen des Landesverbands sind Ines Kühnel und Stefan Faust.
Der Diversitätsrat berät oder beschließt über Angelegenheiten der Diversitätspolitik der Partei zwischen den Bundesversammlungen und befasst sich mit Angelegenheiten, die die Bundesversammlung an ihn delegiert. Der Diversitätsrat kontrolliert die Einhaltung und die Umsetzung des Diversitätsstatuts. Der Diversitätsrat koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden.
Mitglieder aus dem Landesvorstand: Viviane Triems, Stellv. Lirije Nitaj von Petersdorff
Basisdelegierte: Federico Masson, Stellv. Jürgen Brückner - Kontakt: vielfalt[at]gruene-brandenburg.de
Hier findest Du unser Vielfaltsstatut (Bundesebene). Das Vielfaltsstatut des Landesverbands Brandenburg findet du unter Satzungen.
Dem Diversitätsrat (Bundesebene) gehören an:
1. zwei Delegierte pro Landesverband, davon in der Regel ein Landesvorstandsmitglied und ein weiteres Mitglied. Die Wahl der Mitglieder aus den Landesverbänden sowie ihrer Stellvertreter*innen regeln die Landesverbände. Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft zu beachten;
2. ein Mitglied des Bundesvorstands;
3. ein Mitglied der Bundestagsfraktion und ein Mitglied der Gruppe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Europaparlament, die von der Fraktion bzw. der Gruppe entsandt werden;
4. je ein*e Delegierte*r der Bundesarbeitsgemeinschaften Migration & Flucht, Behindertenpolitik, Frauenpolitik, Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie Bildung und zwei Delegierte der Dachstruktur QueerGrün;
5. ein Mitglied der GRÜNEN JUGEND;
6. ein Mitglied der Grünen Alten;
7. vier kooptierte Mitglieder;
8. ein*e Delegierte*r des (Empowerment-)Netzwerks Bunt-Grün;
9. die Vielfaltsreferent*innen aus Bund und Ländern als beratende Mitglieder.
Die Amtszeit der Mitglieder im Diversitätsrat beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich. Alle Delegierten sind mindestquotiert zu wählen. Das volle Stimmrecht im Diversitätsrat erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen. Der Diversitätsrat tagt mindestens zweimal jährlich
Der Bundesfinanzrat berät die Partei in allen Finanzfragen, er fasst Beschlüsse und dient der Vernetzung der Finanzverantwortlichen. Er entwickelt und plant Maßnahmen zur finanziellen Leistungsfähigkeit aller Ebenen der Partei.
Der Bundesfinanzrat setzt sich zusammen aus dem Bundesschatzmeister bzw. der Bundesschatzmeisterin und einer bzw. einem weiteren Delegierten des Bundesverbandes, gewählt durch den Bundesvorstand. Jeweils zwei Delegierten pro Landesverband, davon in der Regel ein Landesvorstandsmitglied und ein sachverständiges Mitglied. Die Wahl der Mitglieder aus den Landesverbänden sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter regeln die Landessatzungen. Außerdem sind zwei Personen von der GRÜNEN JUGEND delegiert, die durch den Bundesvorstand der GRÜNEN gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder des Bundesfinanzrates beträgt in der Regel zwei Jahre.
Wetere Infos unter: www.gruene.de/ueber-uns/bundesfinanzrat.html
Der Landesverband Brandenburg wählt seine Delegierten zum Bundesfinanzrat durch Landesdelegiertenkonferenz - entsprechend der Wahlordnung wird als Mitglied des Landesvorstands der*die Schatzmeister*in sowie ein Basismitglied und jeweils Stellvertreter*innen gewählt.
Delegierte:
- Maximilian Kowol (Landesschatzmeister)
- Alexandra Pichl (Stellv. für Schatzmeisterin)
- Ulrike Sweetwood (Basisvertreter)
- XYZ (Stellv. Basisvertreter)
Der Bundesfrauenrat koordiniert die frauenpolitische Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er entwickelt und plant politische Initiativen und beschließt über die Richtlinien der Frauenpolitik der Partei zwischen den Bundesversammlungen (BDKen).
Weitere Infos unter www.gruene.de/ueber-uns/bundesfrauenrat.html
Dem Bundesfrauenrat gehören je zwei weibliche Delegierte der Landesverbände an, von denen eine von der Landesarbeitsgemeinschaft Frauen vorzuschlagen ist. Gegen das Votum der Frauen einer Landesversammlung kann keine Frau in den Frauenrat gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder im Frauenrat beträgt zwei Jahre.
Der Landesverband Brandenburg wählt seine Delegierten auf der Landesdelegiertenkonferenz - entsprechend der Wahlordnung ist eine Vertreterin des Landesvorstands und eine Basisvertreterin sowie ihre Stellvetreter*innen zu wählen.
Delegierte:
- Alexandra Pichl (Landesvorstand, frauenpol. Sprecherin)
- Lirije Nitaj von Petersdorff (Stellv. Landesvorstand)
- Steffi Bernsee (Basisvertreterin)
- Eva Becher (Stellv. Basisvertreterin)
Aufgaben
Der Länderrat (kleiner Parteitag) beschließt über die Richtlinien der Politik zwischen den Bundesversammlungen (BDKen) und koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden.
Zusammensetzung
Dem Länderrat gehören die Mitglieder des Parteirates an, Delegierte aus den Landesverbänden, die Sprecher*nnen und der*die parlamentarische Geschäftsführer*n der Bundestagsfraktion, Mitglieder der Gruppe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Europaparlament, Mitglieder des Bundesverbandes der GRÜNEN JUGEND und Delegierte der Bundesarbeitsgemeinschaften.
Weitere Infos unter www.gruene.de/ueber-uns/laenderrat.html
Für jeden Landesverband gehören dem Länderrat je zwei Delegierte an, davon ein Mitglied des Landesvorstandes (Grundmandat). Die Amtszeit der Mitglieder des Länderrates beträgt zwei Jahre. In Brandenburg werden die Vertreter*innen von der Landesdelegiertenkonferenz gewählt - entsprechend der Wahlordnung wird ein*e Landesvorstands-Vertreter*in gewählt und ein*e Basisvertreter*in sowie deren Stellvertreter*innen.
Delegierte:
- Paul-Philipp Neumann, Hanna Große Holtrup (Stellv. Landesvorstands-Vertreter)
- Charlotte Unnerstall (Basisvertreterin)
- Harry Hensler (Stellv. Basisvertreter)