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Die Landesdelegiertenkonferenz ist das höchste Organ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg (§9 Landessatzung) und tagt min. 1x jährlich (i.d.R. im Spätherbst). Sie beschließt über die ständigen Angelegenheiten des Landesverbandes. Ihr obliegt u.a. die Beschlussfassung über:
• das Programm und die Wahlprogramme
• die politischen Grundsätze
• Koalitionen auf der Landesebene
• den Vorschlag des Landesvorstandes zur Besetzung von Regierungsämtern
Die Landesdelegiertenkonferenz wählt (u.a.):
• den Landesvorstand
• die Landeslisten für die Wahl zum Landtag und zum Bundestag
• die weitere Mitglieder des Landesparteirats
• die Delegierten und Ersatzdelegierten zum Länder-, Bundesfinanz- und Frauenrat.
Anträge müssen mindestens vier Wochen vor der LDK in der Landesgeschäftsstelle eingehen (Antragsfrist) - Anträge können z.B. von 10 Mitglieder, einem Kreisverband oder einer Landesarbeitsgemeinschaft gestellt werden. Änderungsanträge sind bis eine Woche vor der LDK einzureichen, jede Mitglied ist antragsberechtigt.
Jeder Kreisverband und die Grüne Jugend entsenden Delegierten (und Ersatzdelegierten) zur LDK, zur Zeit sind das ca. 110 Delegierte. Stimmrecht haben nur Delegierte. Weitere Mitglieder, Gäste und Neumitglieder sind immer herzlich willkommen. Die LDK ist grundsätzlich öffentlich - alle Mitglieder haben Rederecht.
Liste der Landesdelegiertenkonferenzen:
Der LDR ("Kleiner Parteitag") ist das höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen (LDK) und tagt i.d.R. 1x im Jahr (§10 Landessatzung). Er beschließt über die ständigen Angelegenheiten und die Richtlinien der Politik des Landesverbandes zwischen den LDKen sowie über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen bzw. das weitere Verfahren.
Anträge müssen mindestens vier Wochen vor dem Landesdelegiertenrat in der Landesgeschäftsstelle eingehen (Antragsfrist) - Anträge können z.B. von 10 Mitglieder, einem Kreisverband oder einer Landesarbeitsgemeinschaft gestellt werden. Änderungsanträge sind bis eine Woche vor dem LDR einzureichen, jedes Mitglied ist antragsberechtigt.
Jeder Kreisverband und die Grüne Jugend entsenden Delegierte (und Ersatzdelegierte) zum LDR, zur Zeit sind das ca. 70 Delegierte. Stimmrecht haben nur Delegierte. Weitere Mitglieder, Gäste und Neumitglieder sind immer herzlich willkommen. Der LDR ist grundsätzlich öffentlich - alle Mitglieder haben Rederecht.
Bis Ende 2018 hieß der "kleine Parteitag" Landesparteirat (LPR).
Liste der "kleinen Parteitage":
- 2021 LDR in Potsdam