Braunkohlenplanverfahren Welzow-Süd beenden

Die bündnisgrüne Landtagsfraktion hat heute bei der gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg ihre Stellungnahme zum laufenden Braunkohlenplanverfahren Welzow-Süd (Spree-Neiße) eingereicht und eine Einstellung des Braunkohlenplanverfahrens gefordert.

Die bündnisgrüne Landtagsfraktion hat heute bei der gemeinsamenLandesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg ihre Stellungnahme zum laufenden Braunkohlenplanverfahren Welzow-Süd (Spree-Neiße) eingereichtund eine Einstellung des Braunkohlenplanverfahrens gefordert. DerBraunkohlenplan sieht eine Erweiterung des bestehendenBraunkohletagebaus in Welzow vor und würde eine Umsiedlung mehrererOrtschaften nach sich ziehen.

Der energiepolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
im Brandenburger Landtag Michael Jungclaus kommentiert den vorliegenden
Entwurf des Braunkohlenplans wie folgt:

„Der Braunkohlenplan und der Umweltbericht missachten die aktuelle
Gesetzgebung und ignorieren das Landesentwicklungsprogramm und den
Landesentwicklungsplan von Brandenburg. Die von unserer Fraktion in
Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme der Rechtsanwälte
Philipp-Gerlach und Teßmer zeigt wesentliche Mängel in der Auslegung und
Anwendung des aktuellen Rechts sowie eklatante inhaltliche Lücken auf.
So werden im Braunkohlenplan keine Umsiedlungsflächen für die
betroffenen Bürgerinnen und Bürger festgelegt. Den Menschen, die ihre
Heimat verlieren, wird also keinerlei Perspektive aufgezeigt! Eines
Ausweisung von Umsiedlungsflächen muss nach dem Gesetz zur Förderung der
Braunkohle im Land Brandenburg aber erfolgen.

Die mit der gewonnenen Braunkohle einhergehenden klimaschädlichen
Kohlendioxidemissionen und die hieraus resultierenden Folgen werden in
der Abwägung nicht berücksichtigt. Eine objektive Abwägung findet
demnach nicht statt, was einer rechtsstaatlichen Abwägung nach dem
Raumordnungsgesetz widerspricht.

Auch eine substanzielle Alternativenprüfung, die auf den Ausbau der
erneuerbaren Energien oder die Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen
eingeht, findet nicht statt. Die vorliegenden Planunterlagen sind
demnach aus rechtlicher und fachlicher Sicht nicht haltbar. Der
Braunkohlenplan entspricht nicht den Zielen und Grundsätzen der
raumordnerischen Vorgaben des Raumordnungsgesetzes, des
Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplans.“

„Die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien“, sagte Michael Jungclaus. Eine Fortführung der Braunkohleverstromung würde den Ausbau
der Erneuerbaren behindern und zukünftig für hohe Energiepreise und eine
Verfehlung der Klimaschutzziele des Landes sorgen. Um die
Versorgungssicherheit zu gewährleisten, muss die Landesregierung in der
Übergangszeit bis zu einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien
ergänzend auch auf hocheffiziente Gaskraftwerke setzen. Zudem müsse das
Land zügig für den Ausbau einer Speicher-Infrastruktur sorgen. „Die
bisher genehmigten Tagebaue reichen noch gut bis zum Jahr 2030“, sagte
Michael Jungclaus. „Bis dahin kann der Ausstieg aus der
Braunkohleverstromung sozialverträglich und versorgungssicher realisiert
werden. Wir fordern deshalb eine sofortige Einstellung des
Braunkohlenplanverfahrens.“

Gutachterliche Stellungnahme

Kategorie

Braunkohle | Energie