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Der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag Axel Vogel hat den heute zwischen dem Energiekonzern Vattenfall und der Landesregierung abgeschlossenen Vertrag zur Energiestrategie 2030 als „Augenwischerei“ kritisiert. „Weder ist erkennbar wie, noch ab wann es damit zu einer Senkung des CO2-Ausstoßes kommen soll“, sagte er. In den vergangenen Jahren sei der energiebedingte CO2-Ausstoß in Brandenburg durch die Braunkohleverstromung kontinuierlich angestiegen, 2010 auf 56 Millionen Tonnen, 2011 auf 57 Millionen Tonnen. „Erst 2012 hat sich Vattenfall damit gebrüstet, soviel Braunkohle wie nie zuvor verstromt zu haben. Sich nun als Klimaschützer aufzuführen, ist wenig glaubwürdig.“
Dieser Vertrag soll in erster Linie dazu dienen, die Braunkohleverstromung in der weiteren Zukunft möglichst unangetastet fortführen zu können. „Es wird doch darauf hinauslaufen, dass Vattenfall sein Kraftwerk Jänschwalde wie bisher auf Hochtouren laufen lässt und erst mit Erreichen der technische Altersgrenze gegen 2030 abschaltet. Wollte man diesen Vertrag ernst nehmen, dann müssten nachprüfbare CO2-Minderungsziele in Jahresscheiben festgeschrieben werden. Dies ist erkennbar nicht der Fall.“
Die von Vattenfall erneut ins Spiel gebrachte CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS) werde der Konzern in Brandenburg nicht gegen den Willen der Bevölkerung zum Einsatz bringen können. Der Bau eines europaweites Pipeline-System zum Transport von abgeschiedenem Kohlendioxid sei reines „Wunschdenken“.
Axel Vogel nannte die von Vattenfall angekündigten Investitionen von 15 Millionen Euro in die Forschung und 12 Millionen in die Effizienzsteigerung angesichts der Milliardengewinne des Konzerns „einen Witz“. Die von Vattenfall mit der so genanten Flexibilisierung des Kraftwerksparks propagierte Strategie eines Nebeneinanders von Braunkohleverstromung und erneuerbaren Energien gehe nicht auf. „Die Braunkohleverstromung kann kein Partner der erneuerbaren Energien sein, sie blockiert die für unser Klima wesentlich vorteilhaftere, übergangsweise erforderliche Nutzung von Gaskraftwerken.“
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