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Die EU-Kommission forderte Deutschland vor wenigen Tagen auf, das EU-Wasserrecht zu beachten. Nach Auffassung der Kommission sei die oftmals sehr günstige oder sogar kostenlose Wasserentnahme aus Flüssen für Kraftwerke und Industrieanlagen nicht mit dem geltenden EU-Recht vereinbar. Dazu sagt die Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg Annalena Baerbock:
„Die Rüge der Europäischen Kommission unterstreicht, dass die Sonderstellung Vattenfalls in Brandenburg bei der Wasserentnahme nicht nur politisch untragbar, sondern auch rechtlich auf äußerst wackeligen Füßen steht. Zusammen mit den Umweltverbänden fordern wir Bündnisgrüne bereits seit langem von der Landesregierung, dass auch Vattenfall für die Wasserentnahme das volle Entgelt bezahlen muss. Die rot-rote Koalition enthält dem Landeshaushalt mit ihrem Vorgehen Einnahmen in Millionenhöhe vor. Wir erwarten von der Landesregierung, diese indirekten Subventionen unverzüglich, also nicht erst ab 2014, und ohne erneute Ausnahmen abzuschaffen und auch Vattenfall voll zur Kasse zu bitten.“
Zum Hintergrund:
Laut geltenden wasserrechtlichen Vorschriften in Brandenburg muss für abgepumptes Grund-wasser 10 Cent pro Kubikmeter entrichtet werden. Vattenfall zahlt aber bisher bedingt durch Ausnahmeregelungen nur einen Bruchteil dieser Gebühren.
Aus der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 29. September 2011:
„Die Wasserrahmenrichtlinie ist das Hauptinstrument der EU für den Gewässerschutz. Sie gibt einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik vor. Eine der Maßnahme zur Verwirklichung dieses Ziels ist die Verpflichtung, auf Wasserdienstleistungen eine Politik der Kostendeckung anzuwenden, die gemäß dem Verursacherprinzip die Umwelt- und Ressourcenkosten der Wassernutzung einbezieht.Deutschland vertritt den Standpunkt, die Kostendeckung solle lediglich für die Trinkwasserver-sorgung und die Entsorgung und Behandlung von Abwasser gelten. Für die Kommission hingegen ist der Begriff „Wasserdienstleistungen“ weiter gefasst und um-fasst auch die Wasserentnahme für die Kühlung von Industrieanlagen und für die Bewässe-rung in der Landwirtschaft, die Einschränkung von Oberflächengewässern für die Zwecke der Schifffahrt, den Hochwasserschutz oder die Stromerzeugung durch Wasserkraft sowie für den landwirtschaftlichen, industriellen oder privaten Gebrauch gebohrte Brunnen. Wenn Deutschland diese Tätigkeiten aus den Wasserdienstleistungen ausklammert, verhindert es nach Auffassung der Kommission die vollständige, korrekte Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie.“
Die Pressemitteilung der Kommission in voller Länge.
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