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Die heutige Ablehnung der Volksinitiative „Rettet Brandenburgs
Alleen“ im brandenburgischen Landtag kommentiert der bündnisgrüne
Abgeordnete Michael Jungclaus wie folgt:
„Durch den von der Landtagsmehrheit getragenen Beschluss, die Volksinitiative abzulehnen, und am Alleenkonzept der Landesregierung festzuhalten, ist der Alleenbestand des Landes massiv gefährdet. In den kommenden 20 Jahren können dadurch bis zu 100.000 Alleebäume ersatzlos gefällt werden – ein Drittel des heutigen Bestandes. Ob die beschlossene Evaluierung des Konzeptes zu Änderungen führen wird, steht in den Sternen. Die Zukunft der brandenburgischen Alleen ist nur durch
ein Nachpflanzungsverhältnis von 1:1 zu gewährleisten. Die von Rot-Rot verteidigte verlangt - rechtzeitig und in ausreichendem Umfang. Dies hat ein von unserer Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes zweifelsfrei ergeben.
Der Einwand des Infrastrukturministeriums, das novellierte Bundesnaturschutzgesetz sei die maßgebliche Rechtsnorm, führt in die Irre. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht im §29 ausdrücklich vor: 'Vorschriften des Landesrechts über den gesetzlichen Schutz von Alleen bleiben unberührt'. Und derzeit gilt in Brandenburg nun einmal das brandenburgische Naturschutzgesetz.“
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