BER darf nicht auf Ausbeutung gebaut werden

Nach Recherchen des rbb sind am künftigen Großflughafen BER hunderte von illegal beschäftigten ArbeiterInnen tätig. Unsere bündnisgrüne Europaabgeordnete Elisabeth Schroedter wirft der Flughafengesellschaft eine bandenmäßige Umgehung der europäischen Entsenderichtlinie vor.

Anlässlich des Bekanntwerdens illegaler Beschäftigungen osteuropäischer Arbeitnehmer auf der Großbaustelle am Flughafen Schönefeld (BER) erklärt Elisabeth Schroedter, Vizepräsidentin im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments und Verantwortliche für die Entsenderichtlinie für die Grünen/EFA-Fraktion:

 

„Wenn über 300 der 6000 Arbeitsnehmer/innen in Sammelbussen ohne vorschriftsmäßigen Ausweis auf die Baustelle gelassen werden, kalkuliert die Geschäftsführung der Baustelle in über 300 Fällen die Missachtung der Vorschriften über Tariflöhne und Sozialversicherungsabgaben ein. Das Umgehen der Vorschriften der EU-Entsenderichtlinie wird hier bandenmäßig betrieben. Die Arbeitnehmer/innen besitzen keinen Arbeitsvertrag, sondern arbeiten mit Gewerbescheinen als „Ein-Personen-Firmen“ auf der Baustelle. Die Behauptung der Geschäftsführung, davon keine Ahnung gehabt zu haben, ist nicht glaubwürdig.

Nach den deutschen Vorschriften zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie hätte die Firma der Geschäftsführung und der Finanzstelle Schwarzarbeit Einblick in die Arbeitsverträge gewähren und sich zum Nachweis der Stundenabrechnungen und Sozialversicherung verpflichten müssen, bevor sich für ihre Sammelbusse die Schranken zur Baustelle öffnen.

Es ist ein Skandal, dass das Prestigeprojekt der Brandenburger Regierung und des Berliner Senats teilweise durch menschenunwürdige Ausbeutung gebaut wird, ob-wohl in den Vergabevorschriften der rot-roten Landesregierung der tarifliche Mindestlohn als Voraussetzung für den Auftragszuschlag vorgeschrieben ist.

Ich fordere die Landesregierung Brandenburg und den Senat von Berlin auf, dafür zu sorgen, dass die Betreibergesellschaft den betrogenen Arbeitnehmer/innen den vorenthaltenen Lohn erstattet und zukünftig allen Arbeiter/innen auf der Baustelle den branchenüblichen Mindestlohn zahlt.“

 

Zum Hintergrund:

Die Entsenderichtlinie regelt die Rechte der Arbeitnehmer/innen, die von ihrem Arbeitgeber in ein anderes Mitgliedsland zur Erbringung einer Dienstleistung entsendet werden. Nach der Richtlinie gelten für die entsendeten Arbeitnehmer/innen in Bezug auf den Arbeitsschutz, grundlegende Rechte und den Lohn das Vorort-Prinzip, mindestens aber der vor Ort geltende Mindestlohn als absolute Untergrenze.

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Flughafen BER | Soziales und Gesundheit