Kinderrechte: Bund nimmt sich kein Beispiel an Brandenburg

„In dieser Form ist die Einigung der GroKo, Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen, wider Erwarten kein Grund zur Freude. Brandenburg geht in Sachen Kinderrechte bundesweit voran: Wir setzen eine*n Landesbeauftragte*n ein und haben Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Kommunalverfassung verankert. Die Große Koalition hätte die Chance gehabt, nachzuziehen. Herausgekommen ist bei der Einigung jedoch ein enttäuschender Kompromiss, der kaum über Symbolpolitik hinausgeht."

Zum enttäuschenden Kompromiss der Großen Koalition im Bund zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sagt die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, ALEXANDRA PICHL:

„Mit der Initiative der Rot-Schwarz-Grünen Koalition, eine*n Landesbeauftragte*n für Kinder und Jugendliche einzusetzen, geht Brandenburg in Sachen Kinderrechte bundesweit voran. Die Große Koalition hätte die Chance gehabt, nachzuziehen und Kinderrechte auf starke Art und Weise im Grundgesetz zu verankern. Herausgekommen ist bei der Einigung jedoch ein enttäuschender Kompromiss, der kaum über Symbolpolitik hinausgeht und die Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen faktisch nicht verbessert. Kinder brauchen ein starkes Recht auf Beteiligung. Auf Landesebene wollen wir mittels des Instruments der*des Landesbeauftragten unter anderem dieses Ziel verwirklichen. Brandenburg hat außerdem starke Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in der Kommunalverfassung (§ 18a) verankert, was ebenfalls von uns Bündnisgrünen erkämpft wurde. Umso enttäuschender ist es daher, dass der Bund die Chance verpasst hat, seine Spielräume zu nutzen und Landesinitiativen wie die Brandenburger durch eine deutliche Anpassung des Grundgesetzes zu unterfüttern. In dieser Form ist die Einigung der GroKo, Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen, wider Erwarten kein Grund zur Freude.“

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Pressemitteilung LV | Soziales und Gesundheit