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Der umweltpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Michael Jungclaus bedauert die heutige Entscheidung desBundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ zutiefst.
„Das Urteil entlastet die Regierung nicht von ihrer Verantwortung für den Lärm- und Gesundheitsschutz der BER-Anrainer. Es besagt lediglich, dass der Planergänzungsbeschluss die Vorgaben des Gerichtsurteils von 2006 inhaltlich und formal korrekt umgesetzt sowie dass das Verkehrsministerium seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten habe. Dieser Spielraum lässt aber auch andere Entscheidungen zu. Um die Anrainer des künftigen Großflughafens BER umfassend vor Lärm zuschützen, ist deshalb nun das neuerliche Handeln der Politik gefordert“, sagte Michael Jungclaus.
„Der nun vom Gericht bestätigte Planergänzungsbeschluss legt lediglich Mindeststandards fest. Diese dürfen aber nicht der Maßstab der Politik sein. Den gesundheitlichen Belangen der Anrainer und ihrem Anspruch aufeine ungestörte Nachtruhe werden diese Standards nicht gerecht. Deshalb fordern wir die Landesregierung erneut auf, als Gesellschafter des Flughafens mit einem Anteil von 37 Prozent auf ein umfassendes Nachtflugverbot von 22h bis 6h hinzuwirken. In der Flugroutendebatte wurde ein ums andere mal versprochen, dass Lärmschutz vor wirtschaftlichen Belangen des Flughafens Vorrang haben müsse. Dieses Versprechen muss nun endlich eingelöst werden. Setzt sich die Landesregierung nicht von sich aus für ein konsequentes Nachtflugverbot ein, wird sie im Ergebnis der Volksinitiative und derabzusehenden folgenden Stufen der Volksgesetzgebung mit eben dieser Forderung erneut konfrontiert sein.“ Michael Jungclaus forderte die Regierungsfraktionen auf, nun dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für ein umfassendes Nachtflugverbot zuzustimmen.
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