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Die LAG Mobilität befasst sich als eine Art Denkfabrik mit verkehrspolitischen Themen sowohl regional bezogen als auch auf bundesweiter und europäischer Ebene. Mobilität nachhaltig zu gestalten und den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV) zu stärken ist dabei unser oberstes Ziel. Dazu zählen auch Aspekte wie eine möglichst hohe Lebensqualität der Menschen, die Ökobilanz oder der Flächenverbrauch einzelner Verkehrsmittel. Hieraus ergeben sich viele Herausforderungen und Fragestellungen, die in der LAG ebenso diskutiert werden wie grüne Lösungskonzepte und innovative Ideen.
Jede*r mit Interesse an dem Thema, ist herzlich eingeladen mitzumachen. Unsere Sitzungen finden etwa jeden zweiten Monat statt. Dabei nehmen regelmäßig auch Mitglieder unserer Landtagsfraktion, Mitglieder des Parteivorstands sowie weitere interne und externe Expert*innen teil.
Daneben organisieren wir auch Diskussions- und Veranstaltungsreihen und laden externe Referent*innen ein.
Termine findet ihr hier.
Um Euch die Teilnahme an den LAG-Treffen zu erleichtern, finden unsere regulären Treffen als Videokonferenzen statt. Den jeweiligen Teilnahmelink könnt Ihr bei unseren Sprecher*innen erfragen.
Bei Fragen wendet euch bitte an die Sprecher*innen an Juliane Roschitz und Lily Christiane Kiera lag.mobilitaet[at]gruene-brandenburg.de
13.03.12 –
Zu den heute beginnenden Verhandlungen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über ein Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen erklären Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik und die hessische Bundestagsabgeordnete Daniela Wagner:
Wir hoffen, dass sich die Leipziger Richter für ein Nachtflugverbot zugunsten der Betroffen entscheiden. Das wäre ein positives Zeichen für alle lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner von Großflughäfen in hochverdichteten Siedlungsräumen. Setzt sich dagegen die hessische Landesregierung mit ihrem Anliegen durch, das im Mediationsverfahren vereinbarte Nachtflugverbot aufzuweichen, droht ein "Frankfurt 21".
Der Schutz der Nachtruhe ist von herausragender Bedeutung. Eine gesicherte Nachtruhe muss während der gesamten "gesetzlichen Nacht" von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gewährleistet sein. Hierfür muss dringend eine bundesweit gültige gesetzliche Regelung geschaffen werden.
Die jetzigen gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene sowie eine Fülle internationaler Verträge und Richtlinien zum Luftverkehr haben die Sicherheit des Luftverkehrs und dessen Wirtschaftlichkeit im Fokus, kaum aber die Gesundheit der lärmgeplagten Bevölkerung. Das muss sich dringend ändern.
Um die Menschen besser vor Fluglärm schützen zu können, brauchen wir ambitionierte europäische Schutzziele und Lärmobergrenzwerte für die Belastungen durch den Luftverkehr.
Das Luftverkehrsgesetz und das Fluglärmschutzgesetz müssen entsprechend angepasst werden. Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz wie etwa Nachtflugverbote und Lärmkontigentierungen müssen eindeutig Vorrang haben vor passiven Maßnahmen, die reinen Erstattungs- und Entschädigungscharakter haben und Fluglärm nicht verhindern.
Die Pressemitteilung auf der Homepage der grünen Bundestagsfraktion
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