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22.10.12 –
Anlässlich des Tages der Schulverpflegung spricht sich der Vorsitzende der Bündnisgrünen Brandenburg, Benjamin Raschke, für mehr Verantwortung beim Thema Kita- und Schulessen aus. Ein entsprechender Antrag für den kommenden Landesparteitag am 3. November ist dazu in Arbeit.
„Der Skandal um die mit Erregern verseuchten Erdbeeren im Schulessen Ende September 2012 hat gezeigt, dass bei der Verpflegung von Kindern in öffentlichen Einrichtungen bisher zu sehr nach der Devise `Hauptsache günstig´ verfahren wurde. Der derzeitige Preisdruck bei den Caterern führt zu unverantwortlichen Qualitätseinbußen und muss beendet werden. Die Landesregierung entzieht sich bisher jedoch ihrer Verantwortung und verweist stattdessen auf andere, wie der Vernetzungsstelle Schulverpflegung.“
Raschke fordert Kita- und Schulträger, Eltern sowie die verantwortlichen Caterer auf, dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu widmen. „Gesundes Essen ist nicht nur Voraussetzung für eine gute Entwicklung der Kinder, sondern auch für ihren Lernerfolg. Deshalb müssen alle betroffenen Seiten an einem Strang ziehen, um die Qualität der Schulspeisungen zu verbessern. Uns ist bewusst, dass die Steigerung der Qualität zu finanziellen Mehrbelastungen führen kann. Die derzeitige Eigenbeteiligung der Eltern von ca. 1,50 bis ca. 3 Euro pro Mahlzeit halten wir dann für angemessen, wenn es auch weiterhin eine Vergünstigung für bedürftige Familien gibt“, so der Landesvorsitzende.
Der Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg hat nach dem Essensskandal beschlossen, das Thema Schulverpflegung in Form eines Dringlichkeitsantrags auf die Tagesordnung für die kommende Landesdelegiertenkonferenz Anfang November zu setzen. Nach Ansicht der Bündnisgrünen beginnt demnach die Verbesserung der Qualität von Schulessen mit einer stärkeren finanziellen Unterstützung der Schulen durch die Kommunen, damit diese verstärkt auf regionale und saisonale Produkte setzen können. Langfristig sollen diese zu 100% aus biologischem Anbau stammen. Auch eine Verschärfung der Kennzeichnungspflichten für Zulieferer solle gesetzlichen verankert werden. Damit lassen sich auch die Herkunftsländer der Zulieferer besser überprüfen. In jedem Fall sollten sich die Ausschreibungen der Kommunen mindestens an den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientieren, um einen hohen Qualitätsstandart der Nahrungsmittel zu gewährleisten.
„Schließlich ist auch der Bund gefordert an der Verbesserung der jetzigen Situation mitzuwirken. Unsere generelle Forderung für die Beseitigung oder zumindest der weitestgehenden Einschränkung des sogenannten Kooperationsverbots in der Bildungspolitik knüpft hier an. Damit nämlich stünde der Weg frei für eine gezielte finanzielle Unterstützung qualitativ hochwertigen Schulessens durch den Bund“, schließt Raschke.
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