Gesundheitsministerin auf dem Flur entlassen: Machtdemonstration von SPD-Ministerpräsident Woidke neuer Tiefpunkt in der politischen Kultur des Landes

22.11.24 –

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen) wurde heute von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) entlassen. Diese Entscheidung markiert einen neuen Tiefpunkt in der politischen Kultur des Landes Brandenburg.

"Mit Ursula Nonnemacher verliert Brandenburg eine hochkompetente Ministerin, die in den vergangenen zwei Jahren unermüdlich für die Krankenhausreform gekämpft und deutliche Verbesserungen für die Menschen in unserem Land erzielt hat. Ihre Entlassung ist nicht nur inhaltlich falsch, sondern auch ein Affront gegen all jene, die sich eine verlässliche Gesundheitsversorgung in Brandenburg wünschen," erklärte Alexandra Pichl, Landesvorsitzende der Brandenburger Grünen.

Die plötzliche Entlassung ist offenkundig politisch motiviert: Ursula Nonnemacher hatte sich entschieden gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat ausgesprochen, da dies eine erhebliche Verzögerung der Reform bedeutet hätte. Jede weitere Verzögerung droht, Krankenhäuser im Land in existenzielle Bedrängnis zu bringen.

Politische Verantwortung zugunsten populistischer Spielchen geopfert

"Woidke hat Ursula Nonnemacher eiskalt auf dem Flur des Bundesrates entlassen um sie an einer Rede zu hindern, weil sie sich schützend vor die Krankenhäuser im Land gestellt hat. Es ist beschämend zu sehen, dass der SPD-Ministerpräsident vor nichts zurückschreckt, um seine Macht zu sichern. Diese Entscheidung zeigt, wie weit die SPD inzwischen bereit ist zu gehen, um sich für eine künftige Koalition mit dem Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) anzubiedern," so Pichl.

Die Abkehr von einer dringend notwendigen Reform spielt offensichtlich in die Hände des BSW, das mit populistischen Parolen gezielt Unruhe schüren will. "Die Menschen in Brandenburg als Manövriermasse für politische Spiele zu missbrauchen, ist nicht nur schäbig, sondern brandgefährlich für die Zukunft unseres Landes. Es geht längst nicht mehr um Inhalte, sondern um Machterhalt um jeden Preis," kritisierte Pichl scharf.

Bündnisgrüne: Wir kämpfen weiter für die Brandenburger Krankenhäuser

Die ehemalige Notärztin Ursula Nonnemacher hat sich in ihrer Amtszeit mit höchster Kompetenz und großem Einsatz für die Gesundheitsversorgung in Brandenburg eingesetzt. Ihr Ziel war stets, die Krankenhausreform voranzubringen und die Interessen der Menschen in unserem Land zu schützen.

"Wir Bündnisgrüne werden nicht zulassen, dass die Gesundheitsversorgung in Brandenburg dem Machthunger einzelner geopfert wird. Wir stehen weiter fest an der Seite der Beschäftigten, Patient*innen und Krankenhäuser in unserem Land," bekräftigte Alexandra Pichl.

Genützt hat Woidke seine Machtdemonstration nichts. Das Krankenhausreformgesetz passierte den Bundesrat – ein klares Signal, dass politische Verantwortung und Sachpolitik letztlich obsiegt haben. Der mehrfache Dank an Ursula Nonnemacher für ihren Einsatz für die Krankenhäuser im ländlichen Raum bei der heutigen Aussprache im Bundesrat zeigte, wie sehr ihre sachliche Expertise und ihr Engagement auch über die Landesgrenzen hinaus geschätzt werden und wie groß der Verlust für Brandenburg durch ihre Entlassung tatsächlich ist, so Pichl.

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Ursula Nonnemachers verhinderte Bundesratsrede im Wortlaut:

 

„Nachdem die 3. Stellungnahme der Regierungskommission zur grundlegenden Finanzierung der Krankenhausvergütung im Dezember 2022 vorgelegt wurde, haben wir Länder uns intensiv in die Diskussionen eingebracht und gemeinsam Verbesserungen angemahnt. Die grundsätzlich dringende Notwendigkeit der Reform wie auch anderer Gesetzesvorhaben im Gesundheitswesen wurde nie in Abrede gestellt.

Für Brandenburg als großes dünnbesiedeltes Flächenland stand dabei immer im Vordergrund, bei allen berechtigten Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung die Versorgung in der Fläche nicht zu gefährden. Mit den über 50 Änderungen, die am 17.10. bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag beschlossen wurden, haben sich für uns sehr deutliche Verbesserungen ergeben.

Drei sind davon zentral:

  • es wurde eine für uns immens wichtige Statussicherstellung unserer Sicherstellungsstandorte durch eine Entkoppelung von den Notfallstufen des G-BA erreicht
  • durch eine erweiterte Fachkrankenhausdefinition und die Möglichkeit verwandte Leistungsgruppen in Kooperation zu erbringen, sehen wir unsere 25 Fachkrankenhausstandorte gut gerüstet
  • die Ermächtigung der sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen und der Sicherstellungskrankenhäuser zur haus- und fachärztlichen Versorgung stellt für uns einen entscheidenden Schritt zu mehr sektorübergreifender Versorgung dar

Die Statussicherung unserer 28 Sicherstellungshäuser ist für uns existentiell. Sonst hätten von 43 Krankenhausstandorten, die eine Erbringung der Leistungsgruppe Notfallversorgung wünschen, nur 11 die Kriterien erfüllen können. Schaut man sich die Landkarte Brandenburgs an, wären riesige Löcher bei der Notfallversorgung entstanden. Das hätten wir auf gar keinen Fall tolerieren können!

Brandenburg ist das Land mit den meisten Sicherstellungshäusern und für uns sind auch die entsprechenden Zuschläge und die zugesicherte Sockelfinanzierung in Höhe der Mindestvorhaltezahlen hochrelevant!

Auch weitere in das Gesetz eingebrachte Verbesserungen erachten wir als relevant:

  • Lockerungen bei Facharztvorgaben, auch wenn diese unserer Meinung nach nicht ausreichen
  • koordinierende Aufgaben können auch an andere Schwerpunktversorger übertragen werden - eine gemeinsame Forderung der Länder
  • der frühzeitige Maßnahmenbeginn beim Transformationsfond
  • Leistungserbringung bei der Leistungsgruppe Stroke Unit durch Telemedizin
  • Anspruch auf Übergangspflege bei den sektorübergreifenden Versorgern

Die skizzierten Veränderungen haben bei mir und dem fachlich zuständigen Gesundheitsministerium die Einstellung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses verändert, da diese den Interessen des Landes Brandenburg zuwiderlaufen würden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir uns durch den Bruch der Ampel in einem schwer kalkulierbaren politischen Schwebezustand befinden

Natürlich bleiben viele der Forderungen, wie sie von den Kollegen zur Anrufung des Vermittlungsausschusses formuliert wurden, richtig. Auch wir wünschen uns weiterhin eine Übergangsfinanzierung, mehr Geld für die Betriebskosten, mehr Kooperationen und Änderungen bei den Facharztvorgaben.

Wir halten es aber für sinnvoller, einige dieser Fragen in den zustimmungspflichtigen Rechtsverordnungen weiter zu verhandeln.

Bei aller berechtigter Kritik am Gesetz sollte das Erreichte nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Ein Neustart der Reform in der nächsten Legislatur ist mit erheblicher Zeitverzögerung verbunden, die Hoffnung auf mehr Milliarden vom Bund – höchst spekulativ. Scheitert die Reform, bleibt auch der Transformationsfond aus, ohne den die dringenden Veränderungen in der Krankenhauslandschaft nicht finanzierbar sind.

Auch die Berücksichtigung der Tarifsteigerungen, die Erhöhung der Obergrenze des Landesbasisfallwertes, die Erhöhung bestehender oder Einführung neuer Zuschläge stünden auf der Kippe. Bei aller berechtigter Kritik am Gesetz sollte das Erreichte nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die Versorgungslandschaft braucht schnellstmöglich Planungssicherheit, um Veränderungsprozesse einleiten zu können.

Dafür braucht es die Reform jetzt.“

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