Kommunale Vertreter*innen sind Vertrauenspersonen, nicht Ordnungshüter*innen

„Es ist in der Kommunalverfassung nicht vorgesehen, dass Ortsbeiräte, Ortsvorsteher*innen oder SVV-Mitglieder zur Überwachung und Feststellung von Ordnungswidrigkeiten herangezogen werden. Inmitten dieser Pandemiesituation ist es wichtig, die demokratischen Grundrechte zu wahren und sie nicht unnötig auszuhöhlen“, so ALEXANDRA PICHL. „Zwar ist es nachvollziehbar, dass eine Kommune ihre gewählten Vertreter*innen bittet, Vorbild zu sein und gegebenenfalls ihre Mitbürger*innen freundlich über Risiken und Maßnahmen aufzuklären. Das darf aber keinesfalls in Kontrollgänge ausarten, bei denen Personalien erhoben werden."

06.04.20 –

Die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, ALEXANDRA PICHL, kritisiert, dass einige Kommunen in Brandenburg ihre Ortsbeiräte, Ortsvorsteher*innen und SVV-Mitglieder bitten, zur Durchsetzung des Kontaktverbots und der Abstandsregelungen Kontrollen durchzuführen:

„Es ist in der Kommunalverfassung nicht vorgesehen, dass Ortsbeiräte, Ortsvorsteher*innen oder SVV-Mitglieder zur Überwachung und Feststellung von Ordnungswidrigkeiten herangezogen werden. Inmitten dieser Pandemiesituation ist es wichtig, die demokratischen Grundrechte zu wahren und sie nicht unnötig auszuhöhlen“, so ALEXANDRA PICHL. „Zwar ist es nachvollziehbar, dass eine Kommune ihre gewählten Vertreter*innen bittet, Vorbild zu sein und gegebenenfalls ihre Mitbürger*innen freundlich über Risiken und Maßnahmen aufzuklären. Das darf aber keinesfalls in Kontrollgänge ausarten, bei denen Personalien erhoben werden. Kommunale Vertreter*innen sollen von der Bevölkerung als Ansprechpartner*innen und Vertrauenspersonen wahrgenommen werden, nicht als Ordnungshüter*innen. Alle Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen mit Augenmaß getroffen werden, zumal sich die Brandenburger*innen meist gut an die Beschränkungen halten.“

Kategorie

Demokratie | Pressemitteilung LV