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28.11.20 –
Die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, ALEXANDRA PICHL äußert Verständnis für den Aufruf von Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Brandenburgischer Studierendenvertretung (Brandstuve) zu Massenklagen, und bekräftigt die (ehemaligen) Studierenden in ihrem Vorhaben, rechtswidrig erhobene Rückmeldegebühren auf diesem Wege zurückzufordern.
ALEXANDRA PICHL: „Diese Eskalation hat sich das Land selbst zuzuschreiben. Es ist ärgerlich, dass es den Studierenden keine andere Wahl lässt, als auf diesem Wege zu ihrem Recht zu kommen. Bei den zuständigen Stellen innerhalb der Landesregierung stießen die Appelle von uns Bündnisgrünen, dem Ansinnen der Studierendenschaft nach Rückzahlung von Rückmeldegebühren Folge zu leisten, leider auf taube Ohren.“
Gelegenheiten für eine Lösung hätte es gegeben, betont ALEXANDRA PICHL: „Wir haben von Anfang an eine sofortige Rückzahlung wie im Land Berlin gefordert. Dies hat schon die rot-rote Landesregierung verhindert und weitere Klagen provoziert. Daraufhin haben wir als Kompromiss vorgeschlagen, dass die Hochschulen in enger Abstimmung mit dem Land Verjährungsverzicht erklären, für den Fall, dass das noch ausstehende Urteil des Oberverwaltungsgerichts zugunsten der Studierenden ausgeht. Leider gab es dafür keine Kompromissbereitschaft. Die angestrebten Massenklagen sind die logische Konsequenz dieser Haltung. Wir Bündnisgrüne halten den Kurs der Brandenburgischen Studierendenvertretung und der GEW für nachvollziehbar und richtig. Es ist kein gutes Signal, dass ein Urteil, das die Studierenden vor dem Bundesverfassungsgericht selbst erkämpfte hatten, einfach ignoriert wird.“
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