Pagel muss Kandidatur zurückziehen

05.01.10 –

Der Kandidat der Linkspartei für die Landratswahl im Spree-Neiße-Kreis am kommenden Sonntag, Diethelm Pagel, der laut Pressemeldungen inoffizieller Mitarbeiter der Stasi war, müsse seine Kandidatur zurückziehen, forderte Benjamin Raschke, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen.

"Sollten die Pressemeldungen über die Stasitätigkeit von Herrn Pagel der Wahrheit entsprechen, muss er seine Kandidatur für den Landratsposten sofort aufgeben", so Raschke. Laut Auskunft des Ältestenrats im Kreistag Spree-Neiße liegen von Diethelm Pagel sowohl Berichte an die Staatssicherheit als auch eine von ihm unterschriebene "Berufung zum Gesellschaftlicher Mitarbeiter Sicherheit" vor. Die Brandenburger Linkspartei habe, so Raschke, vor nicht einmal vier Wochen auf ihrem Parteitag eine Offenlegung der politischen Biographie als Bedingung einer Kandidatur für politische Ämter und Mandate gefordert. "Selbst nach den Kriterien der eigenen Partei darf Pagel nicht bei der Landratswahl am Sonntag antreten", so Raschke.

Die Stasidebatte sei nicht, wie die Linkspartei gestern erklärte, beendet: "Die Aufarbeitung fängt gerade erst an!" Es müsse eine Selbstverständlichkeit werden, dass alle Kandidaten auch auf kommunaler Ebene den Wählerinnen und Wählern vor den Wahlen ihre politische Biographie offen legen. "Dazu hatte Herr Pagel angesichts der laufenden Debatte ausreichend Zeit und Gelegenheit." Entscheidend sei in diesem Fall nicht nur Umfang und Ausmaß von Pagels Stasi-Tätigkeit, sondern die "Irreführung und Täuschung der Wählerinnen und Wähler. Herr Pagel hat sich damit als Landrat disqualifiziert! Bündnis 90/Die Grünen fordern ihn auf, seine Kandidatur zurückzuziehen."

Raschke kündigte an, dass sich Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen der bevorstehenden Evaluation der Kommunalverfassung dafür einsetzen werden, das Brandenburger Kommunalwahlgesetz analog dem Thüringer Modell zu ändern. So sollten auch in Brandenburg alle Kandidaten dazu verpflichtet werden, sich vorab schriftlich zu einer möglichen Stasitätigkeit zu erklären und sich zugleich mit der Einholung von Auskünften bei der Stasiunterlagenbehörde einverstanden zu zeigen. Dies gilt insbesondere für Oberbürgermeister und Landräte.

 

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