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20.02.13 –
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren dürfen, sagt die Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg Annalena Baerbock:
„Der heutige Tag ist ein wichtiges Signal für die Gleichstellung in Deutschland. Die Verweigerung von Schwarz-Gelb, Schwulen und Lesben gleiche Rechte anzuerkennen ist eine Diskriminierung, die mit der Entscheidung jetzt deutlich zurückgewiesen wurde.
Das Urteil schafft auch den Durchbruch für die Homo-Ehe in Deutschland. Denn so das Gericht: Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht; insbesondere sind beide Partnerschaften gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt.
„Nun ist der Gesetzgeber gefragt“, fordert Baerbock. „Die Bundesregierung muss endlich die Diskriminierungen gegenüber eingetragenen Lebenspartnerschaften beenden und sie der Ehe im vollen Umfang rechtlich gleichsetzen.
Wir Bündnisgrünen bringen dazu im Bund einen Gesetzentwurf ein. Dies wäre auch eine Erleichterung für die Länder, die bisher in Kleinstarbeit Maßnahmen ergriffen haben, um die Rechte Homosexueller zu gewährleisten. So verabschiedete der Brandenburger Landtag im März 2012 das Brandenburgische Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz.“
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