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20.04.11 –
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg, die Berufung des NPD-Chefs Udo Voigt gegen ein Hausverbot in einem Hotel in Bad Saarow abzulehnen, sei ein wichtiges Zeichen für Zivilcourage und den Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, so Annalena Baerbock, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg.
Der Bundesvorsitzende der NPD Udo Voigt wollte im November 2009 mit seiner Frau ein Wellnesswochenende im Hotel Esplanade in Bad Saarow verbringen, Hoteldirektor Heinz Baumeister erteilte ihm kurzerhand Hausverbot. Voigt zog vor Gericht, das Landgericht Frankfurt (Oder) hielt das Hausverbot für rechtens. Das Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel bestätigte das Urteil am Montagvormittag.
Grünen-Chefin Annalena Baerbock: „Der Hoteldirektor hat Mut bewiesen und ist mit der Erteilung des Hausverbots dafür eingestanden, dass es in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz für diejenigen gibt, die die Menschenwürde mit Füßen treten.“ Die nun erfolgte Bestätigung des Oberlandesgerichts sei ein wichtiges Zeichen für Zivilcourage in ganz Deutschland. Baerbock weiter: „Der Kampf gegen Rechts braucht das Engagement und den Mut jedes Einzelnen. Nur durch einen breiten gesellschaftlichen Schulterschluss kann Rechtsextremisten der Boden entzogen werden – die Entscheidung des Hoteliers und das Urteil des Gerichts stellen einen Meilenstein hierfür dar“, so die bündnisgrüne Landesvorsitzende.
Die Entscheidung des Gerichts mache zugleich den schmalen und spannungsgeladenen Grad zwischen couragiertem Einschreiten gegen menschenverachtendes Gedankengut und dem Schutz vor Diskriminierung eines jeden Einzelnen deutlich, betonte Baerbock. So hatte sich der NPD-Vorsitzende bei seinem Widerruf des Hausverbotes auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen, das unter anderem vor Diskriminierung im Zivilrecht aufgrund von ethnischer Herkunft, sexueller Identität etc. – nicht aber vor Weltanschauung – schützt. „Eine starke Demokratie zeichnet sich jedoch dadurch aus“, so Baerbock, „dass sie sich dieser Abwägung stellt, zugleich aber hochhält, dass die Persönlichkeitsrechte dort enden, wo sie anderen Schaden zufügen bzw. die freiheitlich demokratische Grundordnung konterkarieren“. Das Landgericht Frankfurt (Oder) habe richtigerweise sehr deutlich gemacht, dass es das Persönlichkeitsrecht eines jeden hochzuhalten gälte, dieses jedoch im Einzelfall abzuwägen sei.
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