CCS-Gesetz schreibt Sicherheit klein und überlässt die Haftung der öffentlichen Hand

Zu den in den Medien bekannt gewordenen Details des CCS-Gesetzes zur Speicherung von CO2 in unterirdischen Lagerstätten sagen Christoph Erdmenger, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen- Anhalt, und Axel Vogel, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg: "Die Landesregierungen müssen nun aus ihrem Traum von der sauberen Kohleverbrennung aufwachen. Allzu schön war die Vorstellung, immer neue Kohlekraftwerke bauen zu können und dennoch Klimaschutz dadurch zu betreiben, dass Millionen Tonnen des Klimagas CO2 problemlos in Deutsch-lands größte Gaslagerstätte in der Altmark gepresst werden kann. Das von der Bundesregierung geplante CCS-Gesetz geht von unrealistischen Voraussetzungen aus, an die auch die Betreiber von Kohlekraftwerken selbst nicht glauben: Jede Menge dichte unterirdische Speicher und Langzeitsicherheit.

Deshalb sieht der Gesetzentwurf keinen Maßstab für Leckagen vor, sondern beschreibt nur lapidar, dass "erhebliche" Leckagen den Behörden zu melden seien. Und schließlich plant die Bundesregierung, dass die Landesregierungen schon 20 Jahre nach Betriebsende für die Langzeitsicherheit des Lagers haften sollen. Dafür bekommen sie gerade einmal das Geld für das Monitoring des Lagers. Das ist ungefähr so, als ob die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers im Falle eines Unfalls die Kosten für den Telefonanruf beim Abschlepp-dienst übernimmt. Notmaßnamen und Reparatur müssen die Landesregierungen selbst zahlen.

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt muss sich jetzt massiv in Berlin einmischen, weil der Altmark sonst droht, das Kohle-Klo der Republik zu werden. Auch die Landesregierung von Brandenburg, die selber auf die Nutzung des CO2-Lagers in der Altmark schielt, muss sich für bessere Regelungen durch die Bundesregierung einsetzen. Träumen darf jeder, aber nicht wenn man ein Bundesland lenkt."

"Bevor die riskante CCS-Verpressung überhaupt in Erwägung gezogen wird, müssen zunächst die Ergebnisse des EU-Projektes CO2-Sink im brandenburgischen Ketzin abgewartet werden, das sich mit den Grundlagen der unterirdischen Verpressung des Klimagases in tief liegenden Gesteinsschichten befasst", sagte Axel Vogel. "Die nun auf Bundesebene zu verabschiedende Rahmengesetzgebung darf die Kosten solcher Projekte nicht der öffentlichen Hand aufbürden. Sollten sie überhaupt zu machen sein, müssen Finanzierung wie Haftung komplett in der Verantwortung der Wirtschaft liegen."