Richterspruch stärkt Vertrauen in die Demokratie

Der Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, AXEL VOGEL, hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, wonach der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war. "Der Richterspruch bestärkt uns in unserer Auffassung, den Einsatz von Wahlcomputern abzulehnen. Deren Einsatz hat das Zutrauen der Wählerinnen und Wähler zum Wahlverfahren geschwächt." Der Wahlakt und die Auswertung mit Wahlcompu-tern seien intransparent, zudem gibt es erhebliche Zweifel an der Sicherheit der Technik. "Das Urteil dürfte verloren gegangenes Vertrauen in den korrekten Ablauf von Wahlen wiederherstellen und ist damit gut für die Demokratie", sagte AXEL VOGEL. Die brandenburgischen Kreise und Kommunen, in denen bei vergangenen Wahlen Wahlcomputer eingesetzt worden waren, müssten bei den kommenden Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen nun zum traditionellen Verfahren der Wahl mit Stift und Wahlzettel zurückkehren.

Nach einer Analyse des Software-Spezialisten Ulrich Wiesner hat der Einsatz von Wahlcomputern bei der vergangenen Kommunalwahl in Brandenburg zu einer abnehmenden Wahlbeteiligung geführt. Wiesner ist Kläger in dem Verfahren, in dem das Bundesverfassungsgericht heute geurteilt hat. AXEL VOGEL verwies darauf, dass in den Niederlanden der Einsatz von Wahlcomputern der niederländischen Firma, deren Geräte in Brandenburg genutzt worden waren, gestoppt worden sei. Dem Hamburger Chaos Computer Club sei es zudem gelungen, Wahlcomputer innerhalb von nur 60 Sekunden zu manipulieren.

Bei der Kommunalwahl 2008 waren in Brandenburg allein in zehn Orten 238 Wahlcomputer zum Einsatz gekommen, darunter u.a. in Cottbus, Bernau und Hennigsdorf. Auch bei der Bundestagswahl 2005 wurde in Brandenburg teilweise an Wahlcomputern abgestimmt. Bündnis 90/Die Grünen hatten den Einsatz von Wahlcomputern vor der Kommunalwahl 2008 scharf kritisiert.