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Im Streit um die eigenmächtige Sperrung von Uferwegen durch Anwohner hat die Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen für die Landtagswahlen, MARIE LUISE VON HALEM, gefordert die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes von 2004 zu korrigieren. "Brandenburgs Verfassung sieht den ungehinderten Zugang der Allgemeinheit zu unseren Seen vor. Der Gesetzgeber hat diese Maßgabe jedoch unzureichend umgesetzt." So habe die schwarz-rote Landesregierung einen Paragrafen des Landesnaturschutzgesetzes, wonach Gemeinden das Betretungsrecht von privaten Wegen und Grünflächen in geschlossenen Ortsteilen per Satzung erlassen konnten, 2004 gekippt. Einen ursprünglich erwogenen weiter gehenden und sinnvollen Paragrafen, wonach die Unteren Naturschutzbehörden den Zugang zu Seen und anderen Naturschönheiten hätten anordnen kön-nen, habe die Regierungskoalition verworfen.
"Im Streit um den freien Seenzugang für die Allgemeinheit rächt sich einmal mehr der von der Landesregierung betriebene Abbau von Naturschutzstandards. Während die Novellierung von der Landesregierung mit dem Abbau von Normen und Standards und einer ver-meintlichen Entbürokratisierung begründet wurde, zeigt sich nun einmal mehr, dass die Allgemeinheit durch die Novellierung gravierende Benachteiligungen erfuhr."
Um dem Verfassungsgebot auf freien Seenzugang zu entsprechen, seien aber weiter gehende gesetzliche Regelungen vonnöten, sagte MARIE LUISE VON HALEM. Sie sprach sich für ein Vorkaufsrecht von Kommunen für Seegrundstücke im Fall eines Besitzerwech-sels aus. "Dass weit strengere Regelungen möglich sind, die dem Normalbürger den Zugang zu Seen sichern, zeigt allein der Blick nach Bayern", sagte MARIE LUISE VON HALEM .