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13.05.24 –
Das heutige Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigt die Bedenken der Brandenburger Bündnisgrünen hinsichtlich rechtsextremer Tendenzen innerhalb der AfD und unterstreicht die Verantwortung des Verfassungsschutzes, extremistische Bestrebungen in der Partei genau zu überwachen. Benjamin Raschke, Spitzenkandidat der Brandenburger Bündnisgrünen für die Landtagswahl dazu:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen darf. Dies ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen rechtsextremistische Umtriebe und ein weiteres Puzzleteil zum AfD-Verbotsverfahren. Der Verfassungsschutz kann und muss jetzt seine Arbeit für den Schutz unserer demokratischen Grundwerte fortsetzen. Insbesondere die AfD in Brandenburg hat sich in den vergangenen Jahren immer weiter radikalisiert. Beim Parteitag in Jüterbog wurde sogar mit Hans-Christoph Berndt ein erwiesener Rechtsextremist als Spitzenmann aufgestellt“.