Equal Pay Day: Seit 68 Jahren steht der Gesetzgeber in der Verpflichtung

Am kommenden Sonnabend, dem 18. März 2017, ist deutschlandweiter Equal Pay Day. Der 18. März ist vom Bundesamt für Statistik errechnet worden, weil sich aus der Lohndifferenz bei Männern und Frauen von bundesweit 21 Prozent ergibt, dass Frauen quasi 77 Tage unentgeltlich arbeiten. Bei einem Verdienstunterschied in Brandenburg von 4 Prozent ergäbe sich als Datum der 15. Januar 2017. Dazu erklärt die Brandenburger Landesvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PETRA BUDKE: „Während in Baden-Württemberg der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied sogar 27 Prozent beträgt, ist er in den neuen Bundesländern geringer, weil das Lohnniveau hier insgesamt niedriger ist. Die schlechtere Bezahlung können wir nicht hinnehmen.

18.03.17 –

Am kommenden Sonnabend, dem 18. März 2017, ist deutschlandweiter Equal Pay Day. Der 18. März ist vom Bundesamt für Statistik errechnet worden, weil sich aus der Lohndifferenz bei Männern und Frauen von bundesweit 21 Prozent ergibt, dass Frauen quasi 77 Tage unentgeltlich arbeiten. Bei einem Verdienstunterschied in Brandenburg von 4 Prozent ergäbe sich als Datum der 15. Januar 2017. Dazu erklärt die Brandenburger Landesvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PETRA BUDKE:

„Während in Baden-Württemberg der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied sogar 27 Prozent beträgt, ist er in den neuen Bundesländern geringer, weil das Lohnniveau hier insgesamt niedriger ist. Die schlechtere Bezahlung können wir nicht hinnehmen. Nach wie vor üben Frauen schlechter bezahlte Dienstleistungs- und Sorgeberufe wie Verkäuferin, Friseurin oder Alten- und Krankenpflegerin aus. Dabei sind Mädchen in der Schule erfolgreicher, sie haben bessere Noten im Abitur, sie streben an die Universitäten – und dennoch laufen sie sehr viel häufiger als ihre männlichen Kollegen in die Altersarmut. Immer noch sind Frauen diejenigen, die ihre berufliche Karriere wegen der Kinderbetreuung oder Pflege älterer Angehöriger zurückstellen. Ich sehe mit Sorge, dass vor allem Frauen mit Minijobs, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und Teilzeitstellen nicht genug für ihre Rente einzahlen und im Alter jeden Cent umdrehen müssen.“

PETRA BUDKE erinnert daran, dass es früher ein Grund für eine fristlose Kündigung war, über sein Gehalt zu sprechen –Transparenz sei aber für die Lohngleichheit unabdingbar. Im Hinblick auf das neue Gesetz von Familienministerin Manuela Schwesig, das Betriebe ab 200 Mitarbeitenden verpflichtet, über die Verdienste ihrer Mitarbeiter Auskunft zu geben, sagt BUDKE: „Es ist ein Vorstoß in die richtige Richtung, geht uns Grünen aber nicht weit genug. In Brandenburg haben wir überwiegend kleinere Betriebe – insofern ist die Gesetzesnovelle nur ein Anstoß. Wir fordern, die Hürden für die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen abzubauen und die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt für Frauen und Männer zu erleichtern. Das Grundrecht auf Lohngleichheit steht uns Frauen zu“, betont PETRA BUDKE, „seit 68 Jahren steht der Gesetzgeber in der Verpflichtung!“

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