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07.04.11 –
Zur heutigen Anhörung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Schutz der menschlichen Gesundheit: Umfassendes Nachtflugverbot am BBI von 22 bis 6 Uhr sichern" äußert sich der umweltpolitische Sprecher der Fraktion Michael Jungclaus wie folgt:
„In der Anhörung ist erneut deutlich geworden, dass für die Anrainer von Flughäfen insbesondere durch die Störung der Nachtruhe enorme Gesundheitsgefahren ausgehen. Dieser gesundheitlichen Gefährdung, die auch volkswirtschaftliche Kosten nach sich zieht, hat das Betriebskonzept des künftigen Großflughafens BBI Rechnung zu tragen. Der Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner muss im Interessenausgleich deutlich höher gewichtet werden als das Interesse der Flughafengesellschaften und der Airlines an einer maximalen Auslastung.
Laut einem Gutachter ist der Nachweis für die Notwendigkeit der Nachtrandzeiten für einen wirtschaftlichen Flughafenbetrieb nicht erbracht worden. Auch der von der Flughafengesellschaft und von Airlines ins Feld geführte Arbeitsplatzeffekt ist offenkundig nicht belastbar. Unterm Strich heißt das: An dem von uns geforderten Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr führt kein Weg vorbei.
Die Entscheidung für den Standort Schönefeld als künftigen Hauptstadtflughafen war politisch motiviert. Die Eigentümer der Flughafengesellschaft Berlin, Brandenburg und der Bund müssen nun auch die Beschränkungen dieses Standorts inmitten dicht besiedelten Gebiets in Kauf nehmen.
Aufgabe der Flughafengesellschaft, an der das Land Brandenburg mit 37 Prozent beteiligt ist, muss nun sein, ein Betriebskonzept für einen Flugbetrieb zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr nachts vorzulegen. In der Hand der Flughafengesellschaft liegt es, den Streit um die Nachtflüge zu beenden, indem sie als Antragstellerin bei der Planungsbehörde eine Beschränkung der Flüge auf die Tageszeit bewirkt.
Im Übrigen fordert die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen für ein Lärmmonitoring am BBI in die Wege zu leiten, um damit für eine verlässliche Datengrundlage der Lärmentwicklung zu sorgen.
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