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30.05.17 –
Gestern Abend hat die Deutsche Unesco-Kommission das immaterielle Kulturerbe in Deutschland gewürdigt. Unter den 34 Bräuchen, die in die deutsche Liste aufgenommen werden, ist nun auch das Hebammenwesen. Dazu äußert sich die Brandenburger Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PETRA BUDKE: „Das deutsche Hebammenwesen in die Bundesliste des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen, ist ein wichtiges Zeichen. In der Tat werden wir oft im Ausland für unsere engmaschige Versorgung von Müttern beneidet – aber wie lange noch? Denn die Hebammen, so habe ich aus vielen Gesprächen erfahren, sind überlastet und über Monate im Vorhinein ausgebucht. Insbesondere die übermäßige Steigerung der Haftpflichtversicherungsprämien hat dazu geführt, dass viele Hebammen keine Hausgeburten mehr durchführen und Geburtshäuser schließen mussten.“
In Kliniken müsse eine einzige Hebamme oftmals drei Geburten gleichzeitig betreuen, sagt PETRA BUDKE weiter. Der Personalschlüssel für angestellte Hebammen in Krankenhäusern stamme aus dem Jahr 1990 und lasse das gewachsene Aufgabenspektrum außer Acht. Außerdem fordert BUDKE: „Die Wege zu einer Entbindungsstation dürfen in ländlichen Regionen nicht noch weiter werden, deshalb darf kein weiterer Kreißsaal in Brandenburg geschlossen werden. Es gibt in Brandenburg nur noch vier Geburtshäuser und nur noch wenige Hebammen, die bereit sind, Hausgeburten zu begleiten. Wir wollen, dass Frauen und Familien weiterhin frei entscheiden können, wie und wo sie ihr Kind zur Welt bringen. Das ist auch eine Frage der Selbstbestimmung von Frauen. Haus und Geburtshausgeburten müssen in Brandenburg weiter möglich sein. Deshalb ist es unbedingt nötig, mehr Hebammen und Entbindungspfleger auszubilden.“
Im Land Brandenburg werden nur alle drei Jahre fünfzehn Hebammen am Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus ausgebildet - viel zu wenig, meint PETRA BUDKE. „Es müssen dringend mehr Ausbildungskapazitäten geschaffen werden“, mahnt sie. Ein besonderes Anliegen ist PETRA BUDKE auch der Einsatz von Familienhebammen. „Wenn wir Kinder auch unter schwierigen Bedingungen von Anfang an gut begleiten wollen, sind Familienhebammen unerlässlich. Die Mittel aus dem Bundeskinderschutzgesetz müssen auch über das Jahr 2017 zur Verfügung stehen! Wenn wir also wollen, dass das Hebammenwesen in all seinen Facetten erhalten bleibt, müssen wir Geld in die Hand nehmen und dürfen die Hebammen und Familien nicht allein lassen.“
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