Scheidung muss auch mit Kopftuch möglich sein

19.07.17 –

Zur ergangenen Verfügung eines Familienrichters, über das Tragen eines Kopftuches im Gerichtssaal am Amtsgericht Luckenwalde, äußert sich die Brandenburger Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PETRA BUDKE, wie folgt:

„Eine Muslima muss in Deutschland auch mit Kopftuch vor Gericht erscheinen können, zumal wenn sie sich scheiden lassen will. Hier geht es nicht um religiöse Symbolik, sondern um die Religionsfreiheit und die Selbstbestimmung von Frauen. Die Entscheidung des Familienrichters am Amtsgerichts Luckenwalde ist mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen. Wir sollten endlich der gewachsenen Vielfalt und religiösen Pluralität in unserem Land Rechnung tragen."

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