06.06.25 –
Mit scharfer Kritik reagieren die Brandenburger Bündnisgrünen auf den Entwurf des Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt, das heute im Sonderausschuss Bürokratieabbau des Landtags angehört wurde.
„Was hier als Bürokratieabbau verkauft wird, ist in Wahrheit ein massiver Kahlschlag gegenüber dem Umweltschutz“, erklärt Dr. Andrea Lübcke, Landesvorsitzende der Brandenburger Bündnisgrünen. „Bürokratieabbau dient in diesem Fall offenbar nur als Vorwand, um Beteiligungsrechte drastisch einzuschränken und den Weg für intensive Landnutzung und bauliche Eingriffe in Schutzgebiete freizumachen.“ Der renommierte Jurist Dirk Teßmer warnte in der Anhörung sogar vor einem Aufwuchs an Bürokratie durch das Gesetz und verlängerte Verfahren.
Es verwundert wenig, dass eine Vertreterin der Landnutzerlobby „Forum Natur“ den Entwurf als „großartigen Gesetzesentwurf“ lobte. Populistisch wurde gleichzeitig Stimmung gegen kritische Stimmen gemacht: So sei etwa die Rede davon, dass „zugezogene Besser-Wessis“ landwirtschaftliche Vorhaben behindern würden. „Das ist nicht nur herabwürdigend gegenüber engagierten Bürger*innen, sondern entlarvt auch die wahren Beweggründe hinter dem Gesetz: Kritik soll delegitimiert, Mitwirkung ausgeschaltet und unsere Natur und Umwelt der intensiven Landnutzung geopfert werden“, sagt Lübcke.
Der Gesetzentwurf, der maßgeblich vom früheren Geschäftsführer von „Forum Natur“ und heutigen Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium, Gregor Beyer, vorangetrieben sein soll, sieht unter anderem vor, die Ausübung des Vorkaufsrechts in Naturschutzgebieten weitgehend abzuschaffen, die Beteiligung der Umweltverbände bei Planungs- und Genehmigungsverfahren massiv einzuschränken, das Klagerecht auf ein rechtlich unvermeidbares Minimum zu begrenzen sowie in Landschaftsschutzgebieten – darunter weite Teile der Biosphärenreservate – umfangreiche bauliche Eingriffe ohne Genehmigung zuzulassen.
„Wenn künftig in bis zu 20 % der Fläche eines Schutzgebiets wie der Schorfheide-Chorin ohne naturschutzrechtliche Genehmigung gebaut werden darf, dann ist das ein klarer Bruch mit dem Prinzip des Schutzgebietserhalts und eine Gefahr für Biodiversität, Lebensqualität und den Tourismus“, sagt Lübcke.
Die Brandenburger Bündnisgrünen sehen hierin einen strategischen Rückbau jahrzehntelanger Naturschutzarbeit – und das ausgerechnet unter einer SPD-geführten Landesregierung.
In den 1990er Jahren galt Brandenburg als Vorzeigeland im Naturschutz, besitzt es doch Landschaften von herausragender Schönheit und nationaler, teils sogar internationaler Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Brandenburgs erster Umweltminister Matthias Platzeck erwarb sich durch den Aufbau eines Systems von Großschutzgebieten und seine weitsichtige Arbeit im Naturschutz hohe Anerkennung weit über Brandenburg hinaus. Sein oft wiederholtes Credo lautete: „Nichts wird so sehr an Wert gewinnen wie unverbrauchte Landschaften.“
30 Jahre später scheint sich die Brandenburger Landesregierung nun vorgenommen zu haben, genau dieses Erbe zu zerstören: durch die Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für umfangreiche bauliche Eingriffe und durch die massive Beschneidung der Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten der anerkannten Naturschutzverbände. „Das ganze Paket an Gesetzesänderungen wird der Öffentlichkeit und dem Landtag als ‚Gesetz zum Bürokratieabbau in den Bereichen Landnutzung und Umwelt‘ präsentiert – in Wahrheit jedoch handelt es sich um einen Frontalangriff auf den Natur- und Landschaftsschutz in Brandenburg“, kritisiert Lübcke.
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