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04.08.10 –
Zu den Wirrungen um die Haushaltssperre erklärt Axel Vogel,
Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger
Landtag:
„Entgegen den eindeutigen Formulierungen im
Haushaltswirtschaftsrundschreiben Nummer 2 vom 02.06.2010, das eine
20-Prozent-Sperre auf Sachausgaben und Investitionen festlegt und
vorschreibt, dass zur Finanzierung von Ausnahmen (z.B. gesetzlich
vorgeschriebene Zahlungen oder schon eingegangene Verträge) zunächst die
freien Mittel aus anderen Titeln heranzuziehen sind, hat die
Staatssekretärin des Ministerium der Finanzen Daniela Trochowski nunmehr
auf einer Beratung der Ministerien am 29.07.2010 verkündet, dass die
20-Prozent-Sperre nur für freie Mittel gilt und damit den Inhalt einer
früheren Pressemitteilung bestätigt.
Die Haushaltssperre ist in ihrer Höhe damit angesichts der bislang in Rede stehenden Einnahmeausfälle letztendlich bedeutungslos und überflüssig. So hätte ein Verzicht auf die in die Zuständigkeit des Finanzministers fallende Einzahlung der 200 Millionen Euro in den Pensionsfonds allein schon mehr gebracht als diese Haushaltssperre.
Davon, dass die Haushaltssperre bei korrekter Auslegung und nach der Praxis früherer Jahre nur so zu verstehen war, dass diese auf die gesamte Höhe der Mittelansätze in den Hauptgruppen anzuwenden war, zeugt auch die Intervention des Ministerium der Finanzen gegen die vom Justizministerium entworfene Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Ludwig Burkardt (beide CDU) vom 29.07.2010. Nicht die Fachministerien, sondern das Finanzministerium versteht seine eigenen Festlegungen nicht“, sagte Axel Vogel.
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Jeweils 17-19 Uhr, in der Regel per Zoom Interessierte wenden sich gern an die Sprecher*innen für den Zugangslink (lag.religion@gruene-brandenburg.de).
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